Geänderte Regeln für neu errichtete E-Ladestationen
Seit April vergangenen Jahres müssen neue öffentliche Schnelllader ab
50 kW einen Kartenleser oder eine kontaktlose Zahlungsmöglichkeit haben. Bereits bestehende Ladepunkte müssen bis 2027 nachgerüstet werden. Die Betreiber von Schnell-Ladestationen stehen unter Druck, den neuen Vorschriften nachzukommen, denn fertige Lösungen für die Implementierung von Kartenterminals in Ladestationen existieren noch nicht.
Der Artikel beschreibt was bei der Umstellung zu beachten ist und wie sich die Zusammenarbeit von Charge Point Operators, E-Mobility Providern, Payment Solution Providern und Backendanbietern auf die Preise für die Nutzer auswirkt.
Gemäß der europäische Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) müssen öffentlich zugängliche DC-Schnelllader ab 50 kW seit diesem Zeitpunkt mit einem Kartenleser oder einer kontaktlosen Bezahlmöglichkeit ausgerüstet sein. Für Ladesäulen mit geringeren Ladeleistungen ist ein dynamischer QR-Code ausreichend. Zudem müssen die von den Betreibern berechneten...