Neue Ladeinfrastruktur-Pflichten
Bislang galt: Wer neu baut oder grundlegend saniert, muss Ladeinfrastruktur für E-Autos mitdenken. Doch seit Anfang des Jahres gilt diese Pflicht erstmals auch für Eigentümer bestehender Immobilien. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) hat eine neue Stufe erreicht – und bringt konkrete Auflagen für die Nachrüstung von Lade- und Leitungsinfrastruktur.
Seit dem 25. März 2021, dem Inkrafttreten des GEIG, gelten bereits erweiterte Anforderungen an die Ladeinfrastruktur im Gebäudebereich. Bislang betrafen diese Regelungen in erster Linie [1] Neubauten von Wohnimmobilien mit mehr als fünf Stellplätzen. Die Richtlinien sehen vor, dass sämtliche Parkflächen mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden - konkret mit Leerrohren für Stromleitungen als Vorbereitung für zukünftige Ladeinfrastruktur [2]. Bei Nichtwohngebäuden mit über sechs Stellplätzen ist jeder dritte Platz vorzubereiten und mindestens ein Ladepunkt zu installieren.
Auch bei...