Betreiber müssen Maßnahmen gegen Cybergefährdungen festlegen

Überwachungs­bedürftige Anlagen

Die Anforderungen an die Cybersecurity von überwachungsbedürftigen Anlagen werden deutlich konkretisiert. Betreiber müssen mögliche Gefährdungen ihrer Anlagen durch Cyberangriffe ermitteln und wirksame Gegenmaßnahmen entwickeln. Die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) werden zukünftig überprüfen, ob Cyberbedrohungen im Zusammenhang mit dem sicheren Betrieb der Anlagen ausreichend behandelt wurden.

Bei überwachungsbedürftigen Anlagen handelt es sich um Arbeitsmittel, von denen besondere Gefährdungen ausgehen. Dazu zählen Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Druckanlagen. Die Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen sind im Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Dazu gehört unter anderem, dass Arbeitgeber/Betreiber vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, notwendige Maßnahmen umsetzen und dokumentieren müssen. Um die Anforderungen der...

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