Ladeinfrastruktur wird Pflichtbestandteil der Standortplanung

GEIG 2026: Jetzt müssen Unternehmen handeln

Ab Mai 2026 steht eine Neuregelung bevor, die die gewerbliche Immobi­lienlandschaft in Deutschland verändern wird. Mit der nationalen Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) soll das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) erweitert werden. Es verpflichtet Eigentümer und Betreiber von Nichtwohngebäuden – also Industrie- und Bürogebäude, Handels- und Logistikstandorte – zum Aufbau von Ladeinfrastruktur.

Damit wird Elektromobilität endgültig zu einem festen Bestandteil unternehmerischer Standortplanung. Die Frage lautet nicht mehr ob, sondern wie Unternehmen Ladeinfrastruktur gesetzeskonform, wirtschaftlich und zukunftssicher umsetzen.

Neue gesetzliche Anforderungen

Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 29. Mai 2026 neue Mindeststandards für Ladeinfrastruktur in nationales Recht zu übertragen. Nach aktuellem Entwurfsstand müssen Nichtwohngebäude mit mindestens sechs Stellplätzen künftig bestimmte Anforderungen erfüllen:

 Ein Ladepunkt für jeden fünften...

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