Nachrüstpflicht für fernablesbare Messtechnik läuft Ende 2026 aus

Für viele Vermieter und WEG-Verwalter gibt es Handlungsbedarf bei den Erfassungsgeräten für Wärme und Wasser. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen alle Liegenschaften, in denen noch keine fernablesbare Erfassungstechnik für den Verbrauch installiert ist, nachgerüstet werden. Darauf weist Deumess, der Verband mittelständischer Mess- und Energiedienstleister, hin.

Die Nachrüstung ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, die sich aus der im Jahr 2021 novellierten Heizkostenverordnung ergibt, sondern auch eine notwendige Grundlage für moderne und klimafreundliche Gebäudebewirtschaftung. Immobilienverantwortliche, die frühzeitig handeln, profitieren von einer besseren Planbarkeit und vermeiden mögliche Engpässe bei der Umsetzung.

Funkauslesung ist Basis für einfachen und zeitsparenden Gebäudebetrieb

Fernauslesbare Messtechnik ermöglicht die Erfassung von Verbrauchsdaten ohne Vor-Ort-Termine in Wohnungen und bildet unter anderem die Grundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation. Mieterinnen und Mieter erhalten dadurch monatlich Einblick in ihren Energieverbrauch, um sie zu einem bewussteren Umgang mit Energie zu motivieren.

Zusätzlich legen fernauslesbare Geräte den Grundstein für datenbasierte Dienstleistungen in Gebäuden, die langfristig Energiekosten, CO₂-Emissionen und Arbeitsaufwand senken können. Dazu zählt die digitale Kontrolle der Heizungsanlage ebenso wie die Messung von Füllständen oder die Zustandsüberwachung der Messgeräte selbst.

„Die moderne Fernablesung bringt Vorteile für alle: Sie spart Zeit, reduziert Kosten und unterstützt die Energiewende in Gebäuden. Und sie legt die Basis dafür, Gebäude innovativer und moderner bewirtschaften zu können – und damit einfacher und zeitsparender“, erklärt Hartmut Michels, Vorstand von Deumess. „Für Liegenschaften, die noch nicht komplett über fernablesbare Technik verfügen, sollte die Planung jetzt beginnen. Ein gut koordinierter Austausch vermeidet Stress und mögliche Versorgungsengpässe bei Geräten oder Handwerkerkapazitäten.“

Interoperabilität macht Verhältnis zu Messdienstleistern flexibler

Bereits seit dem 1. Dezember 2021 dürfen in Wohn- und Gewerbegebäuden ausschließlich fernablesbare Geräte installiert werden. Bis zum 31. Dezember 2026 gilt es nun, auch noch verbaute Bestandsgeräte entsprechend umzurüsten. Fernauslesbarkeit ist dabei nicht die einzige Anforderung an die neuen Geräte: Sie müssen außerdem mit einem Smart-Meter-Gateway kompatibel und interoperabel sein.

Die spätestens 2027 flächendeckende Interoperabilität der Messgeräte bietet Vermietern und Verwaltern völlig neue Möglichkeiten zur Beauftragung von Dienstleistern. Die Daten der Geräte können nicht nur von einem sondern von vielen Unternehmen ausgelesen und genutzt werden. Entsprechend können die Auftraggeber verschiedene Leistungen bei unterschiedlichen Anbietern in Auftrag geben und dabei noch besser als früher Kundennähe, Erreichbarkeit und Flexibilität als Maßstab nehmen. „Gerade mittelständische und kleine Dienstleister, wie sie unter anderem im Deumess organisiert sind, können dabei punkten“, betont Michels. „Deumess-Mitgliedsunternehmen setzen klar auf moderne Fernablesetechnologien und bieten fachkundige Unterstützung bei der Nachrüstung. Dank ihrer regionalen Präsenz und Nähe können sie gerade regionale Immobilienverwalter, Vermieter und Wohnungsunternehmen zielgerichtet und effizient begleiten.“

 

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