Aktuelle Rechtsprechung zur Qualifizierung des ­Gebäudereinigungsvertrages als Werkvertrag

Sauberes Vertragswerk!

Die Unterscheidung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag ist im Rahmen der Vertragsgestaltung im Facility Management von großer Bedeutung, da es sich bei Facility Management-Verträgen oftmals um gemischte Verträge handelt, insbesondere wenn verschiedene Teilleistungen, wie z. B. Wartung, Instandhaltung/-setzung, Reinigung, etc. geschuldet sind.

Abgrenzung Werk-/Dienstvertrag

Die Abgrenzung zwischen Werk- und Dienstvertrag orientiert sich an verschiedenen Überlegungen. Gemeinsam ist beiden Vertragstypen, dass sie eine entgeltliche Tätigkeit zum Gegenstand haben. Während jedoch beim Dienstvertrag die bloße Leistungserbringung als solche, also ein Tätigwerden geschuldet wird, schuldet der Werkunternehmer das Ergebnis seiner Tätigkeit, also einen Erfolg bzw. ein Werk. Ob tatsächlich nur eine reine Tätigkeit oder ein auf Grundlage eines Tätigwerdens herbeizuführender Erfolg geschuldet wird, lässt sich trotz der an sich klaren...

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