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Die neue Richtlinie 05 des FVLR gibt Planern und Errichtern Hinweise über die Planung, Auslegung und den Einbau von automatischen Rauchmeldern in Verbindung mit natürlichen RWA. Sie gilt für die Fälle, in denen RWA nicht durch eine Brandmeldeanlage (BMA) angesteuert werden. Mit der Richtlinie 05 soll sichergestellt werden, dass die ­Auslösung von RWA und Rauchschürzen bereits in der Frühphase der Brandentstehung erfolgt. Nur dann können bauseitige Fluchtwege rechtzeitig entraucht und ohne Gefahr genutzt werden.
Entscheidend für das frühzeitige Ansprechen der Rauchmelder ist laut Richtlinie...

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