Tipps und rechtliche Grundlagen damit Sie nicht „ins rutschen“ kommen!

Herausforderung Winterdienst

Der Winterdienst ist die Königsdisziplin kommunaler Dienstleister. Wer hier sicher agieren will, muss eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen ­berücksichtigen, dabei möglichst geschickt mit seinen maschinellen und personellen Ressourcen jonglieren und die Wetterlage allzeit gut im Blick gehalten. Der Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und technischen Voraussetzungen.

W er sich als Dienstleister um Winterdienst-Aufträge bemüht, sollte nicht nur die passende Technik zur
Verfügung haben, um wirtschaftlich agieren zu können. Um im Fall der
Fälle nicht „ins Rutschen” zu kommen, muss man auch die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um die daraus resultierenden Haftungsrisiken einschätzen zu können. Nur mit dieser Kombination aus Technik, fachlichem und rechtlichem Know-how können die Aufgaben rund um den Winterdienst wirtschaftlich und erfolgreich gemeistert werden.

Winterdienst ist Pflicht

Viele Kommunen delegieren den Winterdienst der Gehwege oder von Anliegerstraßen in an ihre Bürger. Im Bereich geschlossener Ortschaften darf sie dies, nicht jedoch außerhalb. Eine Kommune darf allerdings den Winterdienst sowohl innerhalb aber auch außerhalb geschlossener Ortschaften an einen Dienstleister übertragen. Mit der vertragsmäßigen Winterdienstaufgabe übernimmt dieser dann auch alle daraus resultierenden Pflichten und die Haftung.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Winterdienst sind in den Bundes- und Landesgesetzen festgeschrieben. Grundsätzlich gilt überall in Deutschland: Winterdienst ist Pflicht. Die konkreten Aufgabenteilungen auf lokaler Ebene und regionale Besonderheiten werden daneben allerdings in den entsprechenden kommunalen Satzungen geregelt. Ein Dienstleister muss sich darum sowohl über die grundsätzlichen Pflichten informieren als auch über die Vorschriften und Regelungen der entsprechenden Kommune, die ihn beauftragt.

Rechtzeitig und ausreichend ­räumen

Bei vereinzelter Glättebildung sind die Verkehrsteilnehmer selbst dafür verantwortlich, ihr Verhalten den Straßenverhältnissen anzupassen. Denn die ordnungspolitische Verkehrs­sicherungs­pflicht besagt, dass eine Streu- und Räumpflicht nur bei allgemeiner Straßenglätte oder bei Schneefall besteht. Tritt dieser Fall ein, ist der Winterdienst verpflichtend. Es muss dann rechtzeitig und ausreichend geräumt und gestreut werden. Das Wort „rechtzeitig” ist dabei besonders zu beachten. Denn es bedeutet, dass der Winterdienst morgens um 7:00 Uhr abgeschlossen sein muss und der verkehrssichere Zustand werktags bis etwa 20:00 Uhr erhalten werden muss. Damit wird der werktägliche Berufsverkehr gesichert. Dies entspricht genau der Kernzeit des Berufsverkehrs, der damit gesichert werden soll. An Sonn- und Feiertagen genügt es, die Verkehrswege bis 8:00 Uhr morgens zu räumen.

Das zweite Wort, das man durchaus auf die Goldwaage legen sollte ist das Wort „ausreichend”. Als ausreichend gilt, wenn Fahrbahnen, Geh- und Radwege sowie besonders gefährliche Stellen wie Kreuzungen, Fußgängerüberwege oder Bushaltestellen so behandelt und geräumt sind, dass die Gefahr für Verkehrsteilnehmer soweit wie möglich
verringert wird. Dabei dürfen die lokal zulässigen Streustoffe eingesetzt werden. Zudem müssen die Eigenschaften des jeweiligen Streustoffes berücksichtigt werden: Etwa dass Salz mit dem Tauwasser weggespült oder die notwendige Splittmenge aufgrund von Reifenwurf dezimiert wird. Entsprechend muss im Laufe des Tages nachgearbeitet werden.

Unterschiedliche Räumpflichten

Außerhalb geschlossener Ortschaften sieht die Rechtslage wieder anders aus. Auf Geh- und Radwegen außerorts wird während der extremen Wetterverhältnissen von einem geringen Aufkommen an Verkehrsteilnehmern ausgegangen.
In diesem Fall wird der Winterdienst als unverhältnismäßig eingestuft und ist nicht verpflichtend.

Besonders intensiv zu bearbeitende Stellen sind dagegen Bushaltestellen, Kreuzungen, Fußgängerampeln und Zebrastreifen. Je nach Witterungsbedingungen müssen diese Bereiche mehrmals täglich kontrolliert und gegebenenfalls entsprechend behandelt werden.

Dagegen kann ein Fußgänger in Fußgängerzonen nach allgemeiner Rechtsprechung im Winter keine vollflächige Räumung erwarten. Ein angemessener Streifen im Mittelbereich, der den Zugang zu Geschäften oder Parkplätzen ermöglicht, ist hier ausreichend. Erkennbare Gefahrenstellen wie Eisflächen müssen nicht beseitigt werden, wenn sie auf gefahrlosem Weg umgangen werden können. Unmittelbar vor den Geschäften obliegt es dann wiederum den Geschäftsinhabern, ihrer Winterdienstpflicht nachzukommen.

Für die winterliche Verkehrssicherung auf Parkplätzen gilt eine Sonderregelung. Aufgrund der normalerweise geringen Fahrgeschwindigkeit müssen sie auch bei hoher Frequentierung rein rechtlich nicht zwingend geräumt oder gestreut werden. Hier wird die Verantwortung für sein „Heiligs Blechle” dem Autofahrer selbst überlassen. Gegenüber den Fußgängern besteht jedoch versicherungstechnisch in den entsprechenden Bereichen eine Räum- und Streuverpflichtung. Die Eigentümer von Parkplätzen müssen die Risiken immer selbst abwägen. Im Allgemeinen entscheiden sie sich dann für das Räumen und Streuen insbesondere im Bereich von Zufahrten und Kreuzungen, um das Haftungsrisiko zu minimieren.

Absicherung ist wichtig

Wenn es kalt, nass und glatt wird auf Deutschlands Straßen, steigen die Schadenersatzforderungen sprunghaft in die Höhe. Sollte ein Dienstleister den Winterdienst für einzelne Straßen, Plätze  oder Wege übernehmen, sind ausgearbeitete und detaillierte Einsatzpläne
unbedingt notwendig. So kann er sich gegenüber ungerechtfertigten Haftungsansprüchen wappnen.

Auch eine gute Organisation im Vorfeld hilft, das Risiko im Griff zu behalten. Denn auch wenn Winter kommt, wann er will, kann man sich mit Hilfe von  Wetterinformationen vor allzu bösen Überraschungen schützen. Stundenaktuelle Wetterprognosen und Wetterauskünfte im Einsatzgebiet sind ein wesentliches Hilfsmittel, um Personal und Technik effektiver einzusetzen sowie Kontrollfahrten und Streumitteleinsatz zu reduzieren.

Den Maschinenpark gut ­vorbereiten

In unseren Breitengraden sollte man von Oktober bis April gut auf einen plötzlichen Wintereinbruch vorbereitet sein. Der Maschinen- und Fahrzeugpark sollte bereits bis zum Ende des Sommers komplett überprüft und gewartet sein. Starterbatterien sollten geladen bereit stehen, die Tanks sollten mit wintertauglichen Kraftstoffen und das Lager mit den passenden Streustoffen gut gefüllt sein. Auch sollte man darauf achten, die gängigen Verschleißteile für die engesetzten Maschinen auf Lager oder einen entsprechenden Service-Vertrag mit dem Maschinenhersteller abgeschlossen zu haben. Damit man im Fall der Fälle schnell wieder im Einsatz sein kann.
Mit der richtigen Technik ist kann der Dienstleister seinen Winterdienst-Auftrag dann effizient, wirtschaftlich, zuverlässig und sicher ausführen.

Kehrmaschinen fegen
den Weg frei

Bei geringen Schneehöhen sind Kehrmaschinen mit Kehrwalzen oder multifunktionale Geräteträger mit an der
vorderen Anbauplatte angebrachten Kehrmaschinen gut einsetzbar. Zuverlässig beseitigt werden Schneehöhen,
die maximal ein Drittel des Kehrwal­zen-Durchmessers betragen.

Größere Schneemengen werden nicht mehr ausreichend bewegt, sondern von der Kehrwalze im Kreis befördert und bleiben schließlich liegen.

Ziel des Einsatzes ist idealer Weise das so genannte Schwarzkehren, also das vollständige Entfernen des Schnees bis auf die Fahrbahn bzw. den Gehweg. Dies gelingt sehr gut bei Pulverschnee oder bei Schneematsch, der sich während des Tauwetters bildet. Sonneneinstrahlung erwärmt die frei gekehrte Fläche und unterstützt die Trocknung der Fahrbahn.

Bei Minusgraden mit Bodenfrost steigt das Risiko, dass sich der Schnee auf den Straßen und Wegen zu sehr verdichtet und vereist. Besonders bei stark befahrenen Straßen oder stark frequentierten Wegen kann dies sehr schnell eintreten. Diese fest gepresste Schnee- und Eisschicht lässt sich meistens nicht mehr wegfegen. Im Gegenteil: die Bürste würde solch eine Fläche sogar eher glatt polieren und damit das Rutschrisiko noch erhöhen. Gleiches gilt bei Wechselfrostlage, bei der sich unter dem Schnee meist eine Eisschicht bildet, die nicht vollständig beseitigt werden kann. In diesen Fällen ist vom Einsatz einer Kehrmaschine abzuraten. Stattdessen müssen dann abstumpfende Streumittel ausgebracht werden.


Den Schnee beiseite schieben

Manche City-Kehrmaschinen lassen sich   sehr einfach umrüsten, sodass anstelle der Kehrmaschine ein Schneeschild angebracht werden kann. Die multifunktionalen Geräteträger bieten hier mit ihren diversen Anbauräumen noch vielfältigere Möglichkeiten. Hier können diverse Schneeräumschilder und Streuaufbauten sehr schnell gewechselt werden. Mit einem Seitenschneepflug lassen sich größere Schneemengen verschieben. Der Schnee sollte hierfür nicht höher sein als die Hälfte der Schildhöhe. Das vollständige Entfernen des Schnees bis auf die Fahrbahnoberfläche gelingt nur bei Tauwetterlagen in Verbindung mit entsprechend harten Schürfleisten. Um richtige Eiskrusten zu beseitigen, ist viel Kraft notwendig und ein hoher Verschleiß zu erwarten. Räumschilder mit Stahlschürfleisten können sogar die Oberflächen beschädigen und verursachen teilweise erhebliche Geräuschbelästigungen.

Durch den Schnee fräsen

Wenn sich bei länger andauerndem Winterwetter der Schnee am Wegesrand türmt, helfen meist nur noch Schneefräsen und -schleudern. Mit diesen lässt sich der Schnee auch in größerer Entfernung zur Fahrbahn ablegen. Man kann sie auch nutzen, um einen parallel fahrenden LKW mit Schnee zu beladen, um ihn anschließend abzutransportieren. Vor der Investition ist es wichtig, sich hier über die Leistungsfähigkeit der Maschine oder des Kommunalfahrzeugs ein sehr genaues Bild zu machen. Mit handgeführten Schneeschleudern bewältigt man nur kleine Zuwege.
Für ganze Straßenzüge benötigt man Geräteträger mit sehr leistungsfähigen Arbeitsantrieben, um der angebauten leistungsfordernden Schneefräse gerecht zu werden. Beim Einsatz dieser Geräte sollte man stets umsichtig und vorsichtig agieren, da im Fördergut oft Steine, Zweige und Eisbrocken enthalten sind, die Personen und Gegenstände im Arbeitsbereich gefährden bzw. beschädigen können.

Mit Streugeräten gezielt
die Glätte bekämpfen

Streugeräte dienen der gleichmäßigen maschinelle Dosierung und Ausbringung unterschiedlicher Streugüter. Dabei verteilt jeder Streuer das Streugut weitaus besser und exakter, als es von Hand möglich wäre. Von Hand sollte darum ausschließlich nur dort gestreut werden, wo ein Maschineneinsatz nicht möglich ist. Streuer gibt es in verschiedenen Größen. Kleinere Streuer mit Radantrieb können von Hand gezogen werden. An- oder Aufbaustreuer für Traktoren oder Geräteträger werden über eine Gelenkwelle oder mithilfe der fahrzeugeigenen Hydraulik angetrieben.

Walzenstreuer, Scheibenstreuer, Kombinationsstreuer

Mit Walzenstreuer lässt sich die Streubreite exakt begrenzen. Darum werden sie auch bevorzugt auf Geh- oder Radwegen eingesetzt. Das Streugut wird über eine rotierende Welle aus dem Behälter mehr oder weniger vollflächig auf den Weg ausgebracht. Das Streugut gelangt exakt dorthin, wo es benötigt wird. Solche Streuer können größere Flächen allerdings nur dann streuen, wenn man die Fläche vollständig abfährt.

Scheibenstreuer erreichen Arbeitsbreiten von bis zu 8 m und nutzen zum Verteilen des Streugutes eine rotierende Streuscheibe mit Wurfflügeln. Die Streubreite wird über die Drehzahl der Scheibe gesteuert und kann zusätzlich über einstellbare Blenden begrenzt und auch ausgerichtet werden. So kann man zum Beispiel auch rechtsbündig am Straßenrand entlang fahren um dort gezielt zu streuen.

Die Vorteile der beiden Streusysteme können auch kombiniert werden. Diese Kombistreuer lassen sich flexibel einsetzen. Sie nutzen vorwiegend eine Walze als Streu- und Dosierorgan, um als Walzenstreuer mit fester Arbeitsbreite arbeiten zu können. Für größere Arbeitsbreiten, zum Beispiel auf Parkplätzen, kann dann ein Streuteller heruntergeklappt werden, der das Streugut der Dosierwalze zusammenführt und auf die Streuscheibe gibt.

Auftauend oder abstumpfend streuen

Auf das richtige Streugut kommt es an. Man unterscheidet zwischen Streugut mit chemischem und mit mechanischem Effekt. Salz zählt zu den chemischen Streumitteln. Damit kann Eis oder auch Schnee abgetaut werden. Das funktioniert allerdings nur maximal bis zu Temperaturen von etwa -15 °C mit ständig abnehmender Tauwirkung. So wirksam dieses Mittel im Kampf gegen die winterliche Glätte ist, so nachweislich sind bei hoher Dosierung oder falscher Anwendung die negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Dabei sind nicht nur Pflanzen und das Ökosystem im Boden des Verkehrsraums betroffen. Auch Gebäude, Bauwerke und Fahrzeuge werden von dem aggressiven Streusalz erheblich in Mitleidenschaft gezogen.

Mechanisch wirkendes Streugut, wie Sand, Split oder Granulat ist dagegen zum allergrößten Teil ökologisch unbedenklich. Diese abstumpfenden Streumittel tauen das Eis zwar nicht auf, nehmen ihm aber die Rutschglätte. In temporären Tauphasen oder spätestens am Ende der Frostperiode können sie jedoch für den Verkehr zu einem ähnlichen Sicherheitsrisiko werden wie das Glatteis. Wichtig ist es darum, sie nicht nur auszubringen, sondern rechtzeitig wieder zu beseitigen. Dadurch entstehen mitunter höhere Kosten als für die Ausbringung selbst. Denn der Splitt führt beim Kehren unter Umständen zu einem höheren Maschinenverschleiß und muss eventuell auch wieder aufbereitet werden.

Die richtige Fahrzeug- und ­Maschinenwahl

Ob handgeführt, ob Einfunktions-­Maschine oder Mehrfunktions-Fahrzeug, die Wahl der richtigen Technik ist abhängig von der Aufgabe, die es im Winterdienst zu bewältigen gilt. Hier sollte man als Dienstleister Wert auf eine gute Beratung der Maschinen- und Fahrzeughersteller achten. Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Gesamtkosten über die gesamte Lebensdauer der eingesetzten Technik gilt es dabei auch die voraussichtlich anfallenden Service- und Wartungskosten zu berücksichtigen. Hier zeigen sich sehr deutliche Marktunterschiede. Ebenso ist es wichtig, die Nähe der nächsten Servicestation oder sogar einen möglichen mobilen Service zu hinterfragen. Denn im Winterdienst ist es entscheidend, dass man sich auf die lückenlose Einsatz­fähigkeit seines Equipments ­verlassen kann, um seinen Pflichten nach­zukommen. Die drohenden Haftungs­risiken lassen sich mit einer zuverlässigen Technik ebenso minimieren wie mit einer guten Planung und ­eigenen Qualitätssicherung.

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