Instandhaltungsverordnung statt einer Energieeinsparverordnung

Energiewirtschaftliche Gesetzlichkeiten

Da die stofflichen und fossilen Ressourcen auf unserer Erde begrenzt sind, muss deren Verbrauch langfristig auf ein Minimum gesenkt ­werden. Dazu wird keine neue Energieeinsparverordnung mit verschärften Anforderungen benötigt, sondern eine verbindliche Verordnung zur Erhaltung von bestehenden Gebäudehüllen mit den darin befindlichen gebäudetechnischen Anlagensystemen, also eine Instandhaltungs­verordnung.   

Zur Reduzierung der stofflichen und energetischen Ressourcen reichen die vorhandenen Gesetzlichkeiten aus, sie müssen nur angewendet werden.

In Artikel 20 a GG ist festgelegt, dass der Staat durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen schützt.

Grundlage hierfür sind der § 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes als technisches Grundgesetz und das Energieeinspargesetz, als energiewirtschaftliches Gesetz, das in § 3 Abs. 1 einen
minimalen...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 03/2014 Das neue Mietrecht im Zusammenhang mit der energetischen Gebäudesanierung

Mehr Akzeptanz durch FM

Die Rechtslage vor Inkrafttreten des Mietrechtsänderungsgesetzes Nach der alten Rechtslage vor Eintritt des Mietrechtsänderungsgesetzes ab dem 1. Mai 2013 gab es neben fehlenden finanziellen...

mehr
Ausgabe 06/2008 Diese Anforderungen sind für den Gebäudebetrieb ausschlaggebend!

Strategische Instandhaltung von Gebäuden

Auftretende Schäden sind dann erst der Initiator für Instandhaltungsmaßnahmen. Dieser Instandhaltungsstau kann nur mittel- bis langfristig mit einem großen Ressourcenaufwand behoben werden [5],...

mehr