Notbefreiungsanleitung für den Aufzug immer aktualisieren

Auf Nummer sicher

Betreiber von Aufzügen müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung ­(BetrSichV) zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen befolgen.
Was zuweilen nicht beachtet wird, ist die ständige Aktualisierung der Notbefreiungsanleitung für den Fall, dass ­Personen im Aufzug einschlossen sind. Im Ernstfall kann dieses Versäumnis lebensgefährlich werden: Immer wieder kommt es bei unsachgemäßen Rettungsversuchen zu tödlichen Unfällen.
Laut aktueller Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Aufzugsbetreiber einen Notfallplan bei der ständig besetzten Stelle oder am Betriebsort hinterlegen, falls Personen...

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