Absturzsicherung auf Dächern
Ob Wartung an RLT-Anlagen, Prüfungen am Blitzschutz oder Arbeiten an Photovoltaik-Modulen: Dachflächen sind im Facility Management ein regelmäßiger Einsatzort – und zugleich ein Bereich mit besonders hohem Unfallrisiko. Gerade weil viele Tätigkeiten routiniert erscheinen, werden Gefährdungen im Alltag unterschätzt. Umso wichtiger sind klare Prozesse, normgerechte Systeme und eine konsequent gelebte Sicherheitskultur.
Arbeiten auf Dächern gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Facility Management. Sie finden häufig statt – als Regelarbeiten an technischen Anlagen, aber auch unter ungünstigen Bedingungen und an Orten, an denen ein Fehltritt fatale Folgen haben kann. Beobachtungen aus vielen Betrieben zeigen, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, etwa durch Arbeiten ohne Absturzsicherung oder ohne ausreichende Absicherungen an Fassaden. Gleichzeitig belegen die gezeigten Beispiele, wie wichtig eine professionelle und strukturierte Herangehensweise bei der Bewertung der Risiken (Gefährdungsbeurteilung) ist: Vom sicheren Zugang, über Mindestabstände bis hin zu normgerechten Schutzsystemen und verpflichteten Unterweisungen müssen alle Maßnahmen zusammenspielen, um Mitarbeitende vor schweren Unfällen zu schützen.
Gefährdungen im Gebäudebetrieb
Die Praxis zeigt leider, dass Tätigkeiten wie Wartungen technischer Anlagen auf Dächern, die Reinigung von Dachabläufen – hier wurde gemäß DIN 1986-3:2024-05 die Frequenz erhöht – oder Prüfungen an Blitzschutzanlagen teilweise „ohne Sicherung auf dem Dach“ durchgeführt werden.
Auch der Zugang selbst stellt häufig ein Risiko dar. Das Überklettern von Geländern oder Anlagen, das Herauskriechen unter Lüftungskuppeln oder Dachausstiege direkt am Dachrand ohne Sicherung sind keine Seltenheit, um bestimmte Dachbereiche zu erreichen. Häufig wird dies durch die handelnden Personen unterschätzt – nicht zuletzt, weil Gegebenheiten mit einem Schulterzucken als „das ist halt hier so“ hingenommen werden. Zudem sind Wege auf Dächern oft ungeeignet: zu schmal, schlecht geführt oder entlang von Absturzkanten angelegt.
Neue Praxisleitlinien: Gefährdungsbeurteilung und Betreiberverantwortung systematisch umsetzen
Ein wirksames Schutzkonzept beginnt nicht mit dem Produkt, sondern mit der Organisation: Zuständigkeiten, Gefährdungsbeurteilungen, Freigabeprozesse, Unterweisung, Zugangskontrolle sowie klare Regeln bei Arbeiten auf Dachflächen. Entscheidend ist, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht als Formalie verstanden wird, sondern als Grundlage für konkrete Maßnahmen. Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob Dachbereiche überhaupt betreten werden müssen, etwa durch die Verlagerung von Prüf- oder Wartungspunkten. Ebenso ist zu berücksichtigen, ob die geplanten Tätigkeiten zu wetter- und jahreszeitabhängigen Zeitfenstern passen.
Klare Vorgaben: Mindestabstände und sichere Zugänge
Eine zentrale Grundlage für die Planung sicherer Dacharbeiten liefert die DGUV Information 201-056 (Stand: September 2025). Dort wird der gesetzlich definierte Mindestabstand von 2,50 m zum „gefährdeten Bereich“ erläutert. Dieser Abstand ist notwendig, damit bei Rückhaltesystemen die gesamte Fallhöhe inklusive Seillänge und Falldämpfer berücksichtigt werden kann. Bei Dächern über 17 m Länge sind zusätzliche Anschlagpunkte in den Eckbereichen zwingend erforderlich. Neben dem sicheren Zugang müssen auch Witterungsbedingungen berücksichtigt werden – was Begehungen je nach Dachtyp und Situation einschränken kann. Der Dachaufstieg muss frei sein, eine Sichtprüfung der Leiter ist vorgeschrieben, und der Zugang kann bei Gewitter, Regen oder Schnee sowie bei bestimmten Dachkonstruktionen und hohen Temperaturen unzulässig sein.
Aus der Bewirtschaftung und Begehung mehrerer Dächer geht hervor, dass im Gebäudebetrieb insbesondere folgende Schutzsysteme empfohlen werden:
Seitenschutz/Geländer – ideal für regelmäßig begangene Dächer im Rahmen von Instandhaltung und Inspektionen; dauerhaft, robust und vergleichsweise wartungsarm.
Fanggerüste und Schutznetze – temporäre Lösungen, insbesondere bei Tätigkeiten am Dachrand oder bei zeitlich begrenzten Maßnahmen.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und Anschlageinrichtungen sollten nur dann eingesetzt werden, wenn kollektive Maßnahmen nicht umsetzbar sind. In der Praxis führen folgende Umstände immer wieder zu erhöhten Gefährdungen:
Systeme werden nicht genutzt – das Dach wird trotz vorhandener Möglichkeiten ohne Sicherung betreten.
Fehlanwendung der PSAgA – Rückhalteseile sind zu lang eingestellt, sodass die Schutzwirkung nicht gewährleistet ist.
Alleinarbeit – keine zweite Person zur Sicherung oder zur Notfallbeherrschung, Mitarbeitende sind allein auf dem Dach.
Anschlageinrichtungen sind nicht geprüft oder nicht korrekt installiert.
Einweisungen/Unterweisungen erfolgen zu selten, zu unkonkret oder ohne wirksame Kontrolle der Umsetzung.
Der Markt bietet heute ein breites Spektrum an Lösungen: von Geländersystemen über Seil- und Schienensysteme, die häufig im Umfeld von Photovoltaik-Anlagen eingesetzt werden, bis hin zu modernen Sicherungen für Lichtkuppeln. In den letzten Jahren haben Hersteller kompakte, platzsparende Seitenschutzsysteme weiterentwickelt, die für Flachdächer besonders geeignet sind.
Fazit
DGUV Information 201-056 (09/2025) – Leitlinie für sichere Dächer: Wie bereits angemerkt, stellt die Neufassung der DGUV Information 201-056 einen Wendepunkt in der Absturzsicherung dar: Kollektive Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor individuellen Lösungen wie Anschlagpunkte.
Der ganzheitliche Ansatz über den gesamten Lebenszyklus sollte bei Neubau- und Sanierungsprojekten bereits in der Planung verankert werden. Dabei sind Nutzungskategorien und Ausstattungsklassen (A–C) abhängig von der Wartungsintensität zu berücksichtigen. So markiert die neue DGUV-Information eine deutliche Abkehr von punktuellen Einzellösungen hin zu integrierten Schutzkonzepten.
Absturzsicherung ist kein Randthema, sondern ein zentraler Bestandteil der Betreiberverantwortung in einem professionellen Gebäudebetrieb. Dank neuer DGUV-Vorgaben, moderner Technik und klarer Prozessanforderungen steht heute eine breite Palette wirksamer Schutzsysteme zur Verfügung. Entscheidend bleibt jedoch die konsequente Umsetzung im Alltag – vom sicheren Zugang über Mindestabstände bis hin zur Wahl der geeigneten Schutzmaßnahmen. Sichere Dächer sind keine Frage der Technik allein, sondern auch eine Frage von Kultur, Verantwortlichkeit und gelebtem Arbeitsschutz.
Der Fachkongress für Absturzsicherheit
ist eine praxisorientierte Fachveranstaltung zur ganzheitlichen Betrachtung der Absturzsicherheit entlang der Kette Planung – Ausführung – Betrieb. Ziel ist es, aktuelle Anforderungen, technische Lösungen und Verantwortlichkeiten so zusammenzuführen, dass Absturzunfälle wirksam verhindert und gleichzeitig Kosten im Betrieb reduziert werden können.
Schwerpunkte des Kongresses sind:
Gefährdungsbeurteilung: Wie erstellt man eine belastbare Beurteilung?
Services & Unterstützung: Welche Leistungen bieten Hersteller für Planung, Ausführung und Betrieb?
Systeme & Produkte: Welche Absturzsicherungs- und Zugangssysteme gibt es – und wie funktionieren sie?
Gebäudebetrieb: Welche Konzepte sparen Aufwand und Kosten im FM-Alltag?
Recht & Verantwortung: Welche Rahmenbedingungen gelten für Planende, Ausführende und Betreiber?
In Fachvorträgen mit starkem Praxisbezug und Austausch zwischen Planung, Handwerk, Bauausführung und Betreiberseite erfahren die Teilnehmer wie Gefährdungen im Gebäudebetrieb vermieden werden können. Auch der Autor dieses Beitrages, Bernd Lausch, wird auf dem diesjährigen Kongress vortragen.
In diesem Jahr findet der mittlerweile 10. Fachkongress für Absturzsicherheit vom 08. bis 09.Dezember 2026 in Berlin statt.
Mehr Informationen finden Sie unter bauverlag-events.de.
