Gebäudeeffizienzrichtlinie: Raum für bedarfsgerechte Lösungen für die Ladeinfrastruktur lassen

Mit den Trilog-Verhandlungen in Brüssel zur Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) wird auch die Frage virulent, welche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Immobilien künftig vorhalten müssen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) unterstützen das Ziel, E-Mobilität in Europa weiter zu stärken. Gerade deshalb sehen sie mit großer Sorge die aktuellen Pläne der EPBD. Denn die sehen vor, dass bei den Vorgaben für die Installation von E-Ladesäulen mit Ladepunkten nur auf die reine Zahl der Ladepunkte, nicht  aber auf deren Qualität abgestellt wird. Zudem sind pauschale Nachrüstpflichten für alle Wirtschaftsimmobilien vorgesehen.


„Ein solch pauschaler Ansatz geht an der Vielfalt der Nichtwohngebäude völlig vorbei”, warnt ZIA-Geschäftsführer Dr. Joachim Lohse. „Die Installation von Ladepunkten muss daher bedarfsorientiert und flexibel erfolgen und sich an den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort orientieren. Daher sollte die zu erreichende Ladeleistung die relevante Größe sein, die vom Gesetzgeber vorgegeben wird“, so Antje Gerstein, HDE-Geschäftsführerin für Europapolitik und Nachhaltigkeit.


Die Forderung der beiden Verbände: Damit die Installation von Ladepunkten wirtschaftlich bleibt und nicht am Bedarf vorbei geht, sollten sich die neuen Vorschriften der EPBD nicht ausschließlich an der Anzahl der Ladepunkte orientieren. Denn eine rein quantitative Zielgröße von Ladepunkten wird der vielfältigen Nutzung verschiedener Gebäude, die zu deutlich unterschiedlichen Parkzeiten der Fahrzeuge führt, nicht gerecht. Gerade bei Nichtwohngebäuden mit stark fluktuierendem Publikumsverkehr wie dem Einzelhandel ist die Verweildauer deutlich geringer als etwa in Büros oder Hotels. „Durch die großen Parkflächen von Handelsimmobilien würden Investoren, Eigentümer oder Mieter gezwungen, eine hohe Zahl an einfachen Ladesäulen zu installieren, die durch Tiefbau und Elektroinstallation hohe Kosten verursachen“, sagt Lohse. Aufgrund des geringen Reichweitengewinns eines solchen Ladepunks sei der Mehrwert für die Kunden gering. „Viel nützlicher für den Kunden ist es, an Standorten mit kurzer Verweildauer, etwa im Einzelhandel, stattdessen Ladepunkte mit höherer Leistung, also Schnellladepunkte, vorzusehen, die die Autos während des Einkaufs von durchschnittlich 30 Minuten schnell laden”, sagt HDE-Geschäftsführerin Antje Gerstein. 


Die Haltung von HDE und ZIA: Angesichts dieser Lage sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, wirtschaftliche Faktoren und örtliche Gegebenheiten – wie z.B. vorhandene Netzkapazitäten - bei den Überlegungen zur Installation der Ladeinfrastruktur einfließen zu lassen. Als Zielvorgabe biete sich daher eine zu erreichende Ladeleistung an, empfehlen die Verbände.


Zudem sieht der EPBD-Vorschlag vor, dass bereits ab 2027 pauschal alle Nichtwohngebäude mit Ladeinfrastruktur nachgerüstet sein müssen – unabhängig davon, ob das Gebäude oder der Parkplatz in diesem Zeitraum saniert wird. Damit wären pauschal Millionen von Nichtwohngebäuden in der Europäischen Union betroffen – was nicht zu einem regional unterschiedlichen und zeitlich erst anwachsenden Bedarf passt. „Das Kapital für diese Investitionen stünde Immobilieneigentümern und Handelsunternehmen nicht mehr zur Sanierung ihrer Gebäude zur Verfügung", gibt ZIA-Geschäftsführer Lohse zu bedenken. „Eine sinnvolle und am Bedarf orientierte Nachrüstung im Bestand sollten nur im Falle der Sanierung des Gebäudes oder des Parkplatzes verpflichtend sein und nicht an einem Stichtag pauschal greifen."



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