Niederberger kritisiert schleppende Zahlungen der öffentlichen Hand

Staatliche Unterstützungsprogramme für durch die Corona-Krise in Not geratene Unternehmen, bestehend aus Soforthilfen und zinsgünstigen Krediten, sind gut und schön, entbinden jedoch die öffentliche Hand nicht von ihren Zahlungspflichten aus geschlossenen Verträgen und der Berechnung bereits geleisteten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen.

„Die staatlichen Hilfsprogramme sind für Unternehmen gedacht, die aufgrund der momentanen Situation keine Aufträge erhalten. Es kann aber nicht sein, dass Rechnungen aus bestehenden Dienstleistungsverträgen nicht bezahlt werden und so Unternehmen ohne Not in finanzielle Schieflage geraten. Sicher hat auch der öffentliche Auftraggeber einen erhöhten Krankenstand und viele Mitarbeiter arbeiten im Home-Office. Trotzdem ist es gerade jetzt wichtig, Rechnungen pünktlich zu bezahlen, weil dies in vielen Fällen Hilfskredite überflüssig macht.

Teilweise warten wir schon ein halbes Jahr auf unsere Bezahlung, haben die Vorsteuer an die Finanzbehörden geleistet und bekommen jetzt lapidare Verweise auf laufenden Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft, anstatt der Zahlung fälliger Rechnungen“, zeigt sich Peter Hollmann, Betriebsleiter der Niederberger Berlin GmbH & Co. KG, verärgert.

Er wird deutlich: „Die Hilfsprogramme sind kein Ersatz für vertraglich vereinbarte Vergütungen mit der öffentlichen Hand. Auch wir als infrastruktureller Gebäudedienstleister haben unseren Teil der vertraglich garantierten Dienstleistungen eingehalten und halten diese weiterhin ein. Wie viele andere Bundesländer auch, hat uns das Land Berlin die Systemrelevanz unserer Branche bestätigt. Dem müssen nun auch Taten in Form von pünktlichen Zahlungen folgen“

Auch bereits beauftragte und laufende Reinigungsprojekte von heute auf morgen einfach zu stoppen und damit Unternehmen und deren Beschäftigte vor Probleme zu stellen, ist kontraproduktiv. Schließlich haben gerade öffentliche Auftraggeber eine Verantwortung gegenüber ihren Vertragspartnern – und im Zweifelsfalle können fällige Rechnungen auch unter Vorbehalt beglichen werden.

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