Warum die 2G-Abschaltung bei Aufzügen jetzt auf die Agenda gehört

Vom Pflichttermin zur strategischen Entscheidung

Die Modernisierung der digitalen Infrastruktur nimmt Fahrt auf. Während Glasfaseranschlüsse ausgebaut und 5G-Netze flächendeckend etabliert werden, verschwinden ältere Technologien zunehmend aus dem Markt. Für Betreiber von Aufzugsanlagen markiert die Abschaltung des 2G-Mobilfunkstandards einen kritischen Einschnitt mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Betriebssicherheit.

Denn was häufig unterschätzt wird: Eine große Zahl der heute installierten Notrufsysteme in Aufzügen basiert noch immer auf genau dieser Technologie. Mit der angekündigten Abschaltung der 2G-Netze, die in Deutschland voraussichtlich bis Mitte 2028 abgeschlossen sein wird, verlieren diese Systeme ihre Kommunikationsgrundlage. Das bedeutet konkret: Ohne rechtzeitige Umrüstung kann im Ernstfall keine Verbindung mehr zwischen Aufzugskabine und Notrufzentrale hergestellt werden. Für Betreiber ist das keine technische Randnotiz, sondern eine klare Verletzung ihrer Pflichten.

 

Zwischen Regulierung und Realität

Die rechtlichen Anforderungen sind eindeutig und technisch klar hinterlegt. Ein funktionierendes Zwei-Wege-Kommunikationssystem ist zwingende Voraussetzung für den sicheren Betrieb einer Aufzugsanlage. Maßgeblich sind hier insbesondere die Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 3121 sowie die Norm DIN EN 81-28, die die Anforderungen an Fernnotrufsysteme detailliert definieren. Ergänzend greifen die Betriebssicherheitsverordnung sowie, bei neueren Anlagen, die DIN EN 81-20 und DIN EN 81-50, die das Sicherheitsniveau von Aufzügen insgesamt regeln.

Konkret bedeutet das: Zwischen der eingeschlossenen Person und einer ständig besetzten Notrufempfangsstelle muss jederzeit eine zuverlässige Sprachverbindung hergestellt werden können. Die Norm fordert dabei nicht nur die grundsätzliche Funktionsfähigkeit, sondern auch definierte Leistungsparameter, etwa hinsichtlich Verbindungsaufbau, Übertragungsqualität und Ausfallsicherheit.

Mit der 2G-Abschaltung entfällt bei vielen Bestandsanlagen genau diese technische Grundlage der Kommunikation. Das hat unmittelbare Konsequenzen für die Konformität der Anlage: Kann das Notrufsystem keine stabile Verbindung mehr aufbauen, gilt die sicherheitstechnische Anforderung als nicht erfüllt. In der Folge entsteht ein Mangel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung, der im Rahmen wiederkehrender Prüfungen zu Beanstandungen oder im Extremfall zur Stilllegung führen kann.

Dabei ist entscheidend, diese Frist nicht als singulären Stichtag zu interpretieren. Die Erfahrung aus anderen europäischen Märkten zeigt, dass Netzverfügbarkeiten und -qualitäten bereits im Vorfeld der Abschaltung schwanken können. Und jede temporäre Nichterreichbarkeit stellt damit bereits ein sicherheitsrelevantes Risiko dar.

Hinzu kommt die schiere Dimension der Aufgabe. Schätzungen zufolge sind in Deutschland mehrere hunderttausend Aufzüge betroffen. Diese Größenordnung macht deutlich, dass die Umrüstung nicht nur eine technische Einzelmaßnahme ist, sondern eine koordinationsintensive Modernisierungswelle. Wer hier zu spät reagiert, läuft Gefahr, nicht nur in regulatorische Risiken zu geraten, sondern auch an ganz praktischen Engpässen bei Personal, Komponenten und Umrüstungskapazitäten zu scheitern.

 

Bestandsaufnahme als ­strategischer Startpunkt

Vor diesem Hintergrund beginnt eine professionelle Herangehensweise nicht mit der Auswahl der Technik, sondern mit Transparenz. Betreiber müssen wissen, welche ihrer Anlagen betroffen sind und in welchem Umfang Handlungsbedarf besteht.

In der Praxis zeigt sich dabei ein differenziertes Bild. Während einige Anlagen mit vergleichsweise geringem Aufwand durch den Austausch einzelner Kommunikationsmodule modernisiert werden können, erfordern andere Systeme umfassendere Eingriffe. Gerade in heterogenen Portfolios, wie sie bei größeren Immobilienbeständen üblich sind, entsteht daraus eine klare Priorisierungsaufgabe.

 

Technik ist nicht gleich Technik

Mit der Entscheidung für eine Umrüstung auf einen modernen Mobilfunk-Standard wie z. B. 4G ist die Aufgabe noch nicht abgeschlossen. Denn moderne Mobilfunkstandards bringen veränderte Rahmenbedingungen mit sich. Während 2G-Netze über Jahre hinweg für ihre robuste Gebäudedurchdringung bekannt waren, reagieren neuere Technologien sensibler auf bauliche Gegebenheiten. Gerade in tief liegenden Aufzugsschächten oder massiv ausgeführten Gebäuden kann dies zu Herausforderungen führen. Eine stabile Verbindung ist jedoch essenziell, da es sich um ein sicherheitskritisches System handelt. In der Praxis bedeutet das: Die Umrüstung muss stets im Kontext der konkreten Einbausituation betrachtet werden.

Erfahrene Anbieter berücksichtigen diese Faktoren bereits in der Planung und ergänzen die Systeme bei Bedarf durch geeignete Maßnahmen – etwa durch angepasste Antennenlösungen oder netzunabhängige Kommunikationskonzepte. Für Betreiber zahlt sich hier die Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern aus.

 

Vom Pflichtprojekt zur ­Digitali­sierungschance

So klar die regulatorische Notwendigkeit ist, so groß ist zugleich das Potenzial, das in der Umstellung liegt. Denn moderne Notrufsysteme sind längst mehr als reine Kommunikationsschnittstellen für den Notfall, sondern Teil vernetzter, digitaler Plattformen.

Damit verändert sich die Rolle des Aufzugs im Gebäudebetrieb. Statt ausschließlich reaktiv auf Störungen zu reagieren, ermöglichen digitale Systeme eine kontinuierliche Überwachung relevanter Betriebsdaten. Türzyklen, Fehlermeldungen oder Verschleißindikatoren werden in Echtzeit erfasst und ausgewertet.

Die Auswirkungen sind spürbar: Störungen werden früher erkannt, Serviceeinsätze können gezielter geplant und in vielen Fällen sogar remote durchgeführt werden. Das reduziert Ausfallzeiten und erhöht die Verfügbarkeit der Anlagen: Ein entscheidender Faktor für Nutzerzufriedenheit und Betriebseffizienz.

Die 2G-Abschaltung wird damit zum Katalysator für eine Entwicklung, die im Facility Management ohnehin an Bedeutung gewinnt: die datenbasierte Steuerung technischer Anlagen.

 

Sicherheit endet nicht bei der ­Technik

Mit der zunehmenden Vernetzung rückt ein weiterer Aspekt stärker in den Fokus: die Cybersicherheit. Betreiber sind heute gefordert, nicht nur die physische Sicherheit ihrer Anlagen zu gewährleisten, sondern auch deren digitale Integrität. Die entsprechenden Vorgaben sind bereits formuliert. Mit der verpflichtenden Cyber-Gefährdungsbeurteilung wird deutlich, dass vernetzte Systeme ganzheitlich betrachtet werden müssen. Für moderne Notruflösungen bedeutet das, dass sie nicht nur zuverlässig kommunizieren, sondern auch aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen.

In der Praxis zeigt sich, dass dieser Aspekt häufig erst im Zuge von Modernisierungsprojekten die notwendige Aufmerksamkeit erhält. Auch hier bietet die anstehende Umrüstung die Chance, bestehende Lücken zu schließen und Systeme zukunftssicher aufzustellen. Große herstellerübergreifend tätige Aufzugsunternehmen, wie TK Elevator, verfügen hier über standardisierte Umrüstkonzepte und skalierbare Lösungen, die es ermöglichen, auch umfangreiche Portfolios strukturiert und mit hoher Umsetzungssicherheit zu modernisieren.

Früh handeln schafft Handlungs­spielraum

Am Ende verdichtet sich die 2G-Abschaltung zu einer klassischen Managementaufgabe: Sie erfordert Weitblick, Planung und Priorisierung. Wer frühzeitig handelt, gewinnt vor allem eines: Handlungsspielraum.

Dieser Spielraum zeigt sich gleich mehrfach. Technisch ermöglicht er eine saubere Planung und Umsetzung ohne Zeitdruck. Wirtschaftlich lassen sich Investitionen besser steuern und bündeln. Operativ reduziert sich das Risiko ungeplanter Ausfälle oder kurzfristiger Stilllegungen.

Nicht zuletzt stärkt ein proaktives Vorgehen auch die eigene Position gegenüber Nutzern, Mietern und Prüfstellen. Es signalisiert, dass Sicherheit und Betriebskontinuität nicht erst dann relevant werden, wenn Fristen ablaufen.

 

Fazit

Die Abschaltung des 2G-Netzes markiert für Betreiber von Aufzugsanlagen eine große Chance für eine strategische Umsetzung notwendiger Anpassungen. Die gute Nachricht ist: Die Lösungen sind verfügbar, die Anforderungen klar definiert und die Chancen greifbar. Entscheidend ist, den richtigen Zeitpunkt zu wählen. Und der liegt deutlich vor dem Jahr 2028.

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