GEFMA-Richtlinie 116 (Teil 4)
Die Anlagentechnik in Gebäuden wird zunehmend komplexer. Die verschiedenen Komponenten unterschiedlichen gebäudetechnischer Anlagen sind dabei intelligent miteinander zu vernetzen. In diesem letzten Teil unserer Richtlinien-Reihe beleuchten wir die wesentlichen Schritte für
die Planung des Inbetriebnahme-Managements technischer Anlagen,
die Begleitung der Abnahmen, Übergabe und Übernahme sowie die Wirk-Prinzip-Prüfungen, Einweisungen, die unter dem Sitichwort Inbetriebnahme-Konzept in der GEFMA 116 genannt werden.
Da die Funktion der Anlage und deren Einregulierung für den sicheren Gebäudebetrieb eine wesentliche Rolle spielt, wird empfohlen, dafür einen Inbetriebnahme-Manager zu beauftragen, der als neutraler Steuerer und Gutachter den Inbetriebnahme-Prozess zielgerichtet plant.
Wenn viele technische Anlagensysteme im Gebäude wechselseitig aufeinander wirken bzw. gewünschten Prozessabläufen folgen sollen, ist eine Gewerkebeziehungsmatrix in der Planung zu erstellen, welche veranschaulicht, inwieweit die einzelnen Gewerke zueinander in Verbindung stehen. Für eine Brandmeldeanlage ist das i. d.R. die...