ZVEI fordert die Betreiber stärker in die Pflicht zunehmen

TÜV Baurechtsreport

Der aktuelle TÜV Baurechtsreport dokumentiert zahlreiche Mängel an sicherheitstechnischen Anlagen in Gebäuden. Dabei zeigt sich erneut: Defizite im Betrieb und in der Instandhaltung sowie unklare Zuständigkeiten in der organisatorischen Verantwortung der Betreiber sind die häufigsten Problemursachen.

Dirk Dingfelder, Vorsitzender des ZVEI-Fachverbands Sicherheit, sieht einen dringenden Nachholbedarf bei der Instandhaltung von Sicherheitstechnik: „Die beste Technik verliert an Zuverlässigkeit, wenn sie nicht gepflegt wird. Im Markt begegnen uns immer wieder Anlagen, die nur nachlässig oder gar nicht gewartet werden. Im Unterschied zur TÜV-Plakette am Auto, bei der jeder auf einen Blick erkennen kann, ob sie abgelaufen ist, fällt das bei sicherheitstechnischen Anlagen zunächst nicht auf.“ Die vertiefende Analyse zum Beispiel für Brandmeldeanlagen und Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zeige, dass die eingesetzte Technik selten die Fehlerquelle ist. Die öffentliche Wahrnehmung sei jedoch eine andere, denn der Betreiber der Anlage werde im Report nicht sichtbar – das Typenschild des Herstellers hingegen schon. „Es gilt, die Betreiber deutlich stärker in die Pflicht zu nehmen“, so Dingfelder weiter.

Die Analyse der Ergebnisse des Baurechtsreports zeigt: Technische Defekte an sicherheitstechnischen Komponenten spielen lediglich eine untergeordnete Rolle. Moderne sicherheitstechnische Anlagen sind in der Regel zuverlässig ausgelegt. Sie verfügen über automatische Prüf- und Überwachungsfunktionen, mit denen sich Abweichungen frühzeitig erkennen. Diese lassen sich mit vergleichsweise geringem Aufwand beheben.

Der Schwerpunkt der Beanstandungen liegt vielmehr in organisatorischen und betrieblichen Mängeln. Dazu zählen unzureichend gepflegte oder nicht aktualisierte technische Dokumentationen, unregelmäßige oder fachlich nicht ausreichende Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie Defizite bereits in der Planungs- und Errichtungsphase. Häufig sind Unterlagen nicht ausreichend dokumentiert, weichen vom tatsächlichen Anlagenzustand ab oder berücksichtigen spätere bauliche und technische Änderungen nicht.

Hinzu kommt, dass Wartungs- und Inspektionsarbeiten vielfach nicht den bau- und anlagentechnischen Mindestanforderungen entsprechen. „Sicherheitstechnische Anlagen können ihre Schutzwirkung nur dann entfalten, wenn sie fachgerecht betrieben, regelmäßig instandgehalten und vollständig dokumentiert werden“, betont Dingfelder. Unabhängig vom technischen Ausstattungsniveau liege die Verantwortung dafür in erster Linie bei den Gebäude- und Anlagenbetreibern.

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