Techem

Studie zur Neuregelung der CO2-Kosten

Anfang April hat sich die Bundesregierung auf die Neuregelung zur Verteilung der CO2-Bepreisungskosten zwischen Mietenden und Vermietenden geeinigt. Damit nimmt die Regierung nun auch Vermietende mehr in die Pflicht. Sie sollen bei den Heizkosten und der Warmwasseraufbereitung ab 2023 anteilig am CO2-Preis beteiligt werden – abhängig von der Klimafreundlichkeit des Gebäudes. Dafür ist ein Zehn-Stufenmodell vorgesehen: Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz übernehmen Vermietende 90 % und Mietende 10 % der CO2-Kosten. In den weiteren Stufen nimmt der Anteil für Vermietende ab. 

Techem, ein führender Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude, hat mit dem hauseigenen Techem Research Institute on Sustainability (TRIOS) unter der Leitung von Dr. Arne Kähler die Auswirkungen der Neuregelung der CO2-Bepreisung für Wohngebäude untersucht. Insgesamt, so eines der zentralen Ergebnisse, verteilt sich über alle zehn Emissionsklassen hinweg das durchschnittliche Kostenverhältnis zwischen Mietenden und Vermietenden auf 43 % zu 57 % und kann damit als relativ ausgewogen gelten. Verantwortlich dafür seien vor allem, so die Untersuchungen von TRIOS, die geringen absoluten CO2-Kosten in den emissionsarmen Klassenbereichen. 

„Die Lenkungswirkung für Vermietende oder Betreibende der Immobilien, in emissionsarme Technologien zu investieren, wird mit dem Stufenmodell erreicht. Gleiches gilt auch für Mietende, wenn diese alles dafür tun, Emissionen zu vermeiden und die CO2-Kosten durch umsichtiges und energiesparendes Verhalten positiv zu beeinflussen – etwa durch sorgfältiges Lüften und Heizen. Der Vorschlag setzt das Prinzip um: Wer CO2 vermeidet, profitiert durch einen niedrigeren CO2-Preis“, so Matthias Hartmann, CEO von Techem. Wichtig sei außerdem, dass die CO2-Bepreisungskosten sowohl für Gebäude als auch für jede einzelne Wohneinheit transparent nachgewiesen werden. Dies könne beispielsweise gemäß dem Umlageschlüssel erfolgen, der bereits für die Heizkostenabrechnung für Grund- und Verbrauchskosten zum Einsatz komme. Dieser sei nicht nur bekannt, sondern auch entsprechend akzeptiert. Zu kurz würden die Neuerungen der Ampelkoalition jedoch greifen, wenn es um die angestrebte Neuregelung bei Nichtwohneinheiten gehe, ergänzt Hartmann abschließend: „Hier setzen die Koalitionäre vorerst auf eine pauschale Aufteilung der CO2-Kosten zu jeweils gleichen Teilen zwischen Vermietenden und Mietenden. Wünschenswert wäre vielmehr auch hier die Einführung eines Stufenmodells, welches die Bepreisung der CO2-Kosten regelt.”

Die Experten von TRIOS fanden außerdem heraus, dass 42,2 % der insgesamt zu entrichtenden CO2-Kosten auf Wohngebäude entfallen, die den ersten sechs Stufen des neuen Kostenaufteilungsmodells zugeordnet werden müssen. Bei Stufe sechs erfolgt eine Aufteilung der entsprechenden Kosten zu je gleichen Teilen zwischen Vermietenden und Mietenden. Betrachtet man einen typischen Energiemix für den deutschen Mehrfamilienhausbestand, der aus Fernwärme, Erdgas und Heizöl besteht, können – so erläutert Dr. Arne Kähler – insgesamt 60,4 % der damit versorgten Anlagen den ersten sechs Stufen, also den emissionsarmen Klassen, zugeordnet werden. Für Erdgas sind es 68 % und für fossil erzeugte Fernwärme 78,9 %, so die TRIOS-Ergebnisse. 

Eine besonders gute Emissions- bzw. Energiebilanz weisen zumeist Wohnimmobilien auf, die auf nachwachsende Holzpellets oder Wärmepumpen setzen, welche mit erneuerbarem (grünem) und somit klimafreundlichem Strom betrieben werden, so Kähler weiter. In der Folge sind Vermietende, die ihre Immobilie bereits mit dieser Heiztechnik ausgestattet haben oder ausstatten werden, vollständig von der CO2-Abgabe befreit. Vergleichsweise teuer dürfte es insbesondere für Vermietende werden, die bei ihrer Wohnimmobilie ausschließlich auf Ölheizungen setzen. So können laut TRIOS-Zahlen lediglich

33,1 % aller verwendeten Heizölanlagen zu den ersten sechs Stufen des neuen Modells gezählt werden. „Wir können also feststellen“, so Kähler, „dass das vorgeschlagene Stufenmodell mit zehn CO2-Emissionsklassen wie beabsichtigt emissionsarme Technologien fördert und bei emissionsintensiven Technologien und Gebäuden höhere Kosten für Vermietende respektive Betreibende erzeugt und damit Handlungsdruck generiert.“

„Wir begrüßen den Beschluss der Ampelkoalition zur Einführung eines Stufenmodells zur Neuregelung der CO2-Bepreisung im Bereich der Wohngebäude. Auf diese Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass die Kosten, die für CO2-Emissionen zu entrichten sind, anhand von Energieeffizienz sowie Energieverbrauch aufgeteilt werden. Da die von TRIOS erhobenen Zahlen zudem einmal mehr verdeutlichen, dass die CO2-Bepreisung unter anderem von dem gewählten Brennstoff abhängt, sind mögliche Ausnahmeregelungen, etwa für EH 55 Gebäudetypen, wenig zielführend und folglich zu überdenken“, ergänzt Matthias Hartmann.



Die Studie finden Sie hier...

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