Betreiber einer Gewerbeimmobilie haftet bei Legionellenbefall­ der Wassersysteme­

Genaue Formulierung minimiert die ­Haftung

Nachlässigkeiten im Immobilienbetrieb können für den Eigentümer schwerwiegende Folgen haben. Riskiert wird eine unbegrenzte Haftung – nicht nur wenn der eigene Mieter zu Schaden kommt, sondern auch ­dessen Kunden.

Grundeigentümer, die Vermieter bzw. Betreiber einer Gewerbeimmobilie sind, müssen Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn jemand durch technische Mängel in dem Gebäude geschädigt wird“, erklärt Dr. Roland Siegel von der Kanzlei Lill Rechtsanwälte. „Wenn nicht alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um andere Personen vor Schaden zu bewahren, besteht das erhebliche Risiko einer unbeschränkten Haftung.“

Rechtsgrundlage ist ein Urteil des ­Landgerichts Dortmund (1.9.2010 – 4 O 167/09), das Grundeigentümer zur Erstattung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet....

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