DEKRA Expertentipp

Gefahr aus der Kühlanlage!

Seit August 2017 ist die Verordnung (42. BImSchV) zum Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern in Kraft. In der Praxis sind jedoch die Betreiber und Facility Management-Abteilungen meist nicht über ihre Pflichten im Bild: Nur wenige wissen beispielsweise, dass sie alle zwei Wochen selbst eine Wasserprobe nehmen und auswerten müssen.

Mehrere Legionellen-Ausbrüche mit ­Er­krankten und Toten haben in den ­ver­gangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. DEKRA Sach­ver­stän­dige beobachten häufig, dass sich die Kühlanlagen und Nassabscheider in einem schlechten...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 03/2019 Neuerungen durch 42. BImSchV

Pflicht-Check für Rückkühlanlagen

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern haben im Zuge der neuen 42. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (42. BImSchV) neue Pflichten, denn alle Anlagen müssen durch...

mehr
Ausgabe 05/2023 Richtlinien und Normung

Betreiberverantwortung: Erste Rückkühlwerke müssen ab Herbst 2023 wiederkehrend geprüft werden

Mit der Einführung der 42. BImSchV müssen Betreiber von Rückkühlwerken eine Reihe von Pflichten erfüllen, um Dritte vor Gefahren zu schützen. Dazu gehören die Anmeldung von Bestands- und...

mehr
Ausgabe 04/2017 Anforderungen an den hygienischen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen

Keep cool!

Der Geltungsbereich der 42. BImSchV erfasst alle Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider bei denen Wasser verrieselt/versprüht wird oder anderweitig mit der Atmosphäre in Kontakt kommen kann....

mehr
Ausgabe 05/2023 Diese gesetzlichen Vorgaben müssen beim Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen eingehalten werden

Betreiberpflichten beachten!

Mehrere europäische Verordnungen und Normen sowie die nationale Gesetzgebung stellen die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen vor umfassende Aufgaben. Dazu zählen u.a. regelmäßige...

mehr