Bußgeldern vorbeugen!
Wer Aufzüge betreibt muss für ein so genanntes Zwei-Wege-Kommunikationssystem im Fahrkorb sorgen, und dass ein Notdienst erreicht wird. Diese Anforderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen bei Bestandsanlagen schon günstige Gegensprechanlagen oder fest angebrachte Telefone. Hausverwaltungen, Facility Managern, Kommunen, Behörden und Wartungsfirmen sowie Komponenten- und Aufzugsherstellern empfiehlt TÜV Süd, rechtzeitig aktiv zu werden.