Ganzheitlicher Schutz von Anlagen und Betrieb kritischer ­Infrastrukturen

Das KRITIS-Dachgesetz

Um die Anforderungen des KRITIS-Dachgesetzes sicher zu erfüllen, ­müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen jetzt tätig werden. Und auch ihre Dienstleister und Zulieferer entlang der Lieferkette sind aufgrund des erweiterten Geltungsbereichs gefordert: Um die Sicherheit und Resilienz des Betriebs zu jeder Zeit zu gewährleisten, müssen Verantwortliche einen 360-Grad-Schutz vor sämtlichen Gefahren aufbauen.

Kritische Infrastrukturen (kurz KRITIS) sind unverzichtbar für das Funktionieren der Gesellschaft und des täglichen Lebens. Entsprechend wichtig ist es, ihre Sicherheit und Integrität zu schützen. Drei Gefährdungsarten stehen dabei heute im Fokus: Physische Bedrohungen, Cyberkriminalität und geopolitische Beeinträchtigungen. Mit der NIS-2-Richtlinie hat die Europäische Union bereits eine Gesetzgebung zur Cybersicherheit in Kraft gesetzt. Die CER-Richtlinie zielt ergänzend auf die physische Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen ab.

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