Digitales Anlagenlogbuch unterstützt die Betreiber bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

Betreiberverantwortung für Kälte- und Klimaanlagen

Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen müssen neben dem störungsfreien und möglichst energieeffizienten Betrieb ihrer Anlagen auch sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei der Verwendung von Kältemitteln gibt es eine ganze Reihe von Betreiberpflichten, die es zu beachten gilt. Hierzu zählen Dichtheitskontrollen, die Dokumentation von Prüf- bzw. Wartungsterminen sowie von Lieferscheinen, die den legalen ­Bezug des Kältemittel belegen. Diese vielfältigen Aufgaben lassen sich mit digitaler Unterstützung einfach bewältigen.

Mehrere europäische Verordnungen und Normen – z.B. die EU-VO 517/2014 (F-Gase-Verordnung) und die EU-VO 1005/2009 (Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen) – sowie die nationale Gesetzgebung – z.B. die Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) und Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) – stellen sowohl die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen als auch die mit der Wartung und dem Service beauftragten Kälte-Klima-Fachbetriebe vor umfassende Aufgaben. Dazu zählen u.a. regelmäßige Leckagekontrollen, Maßnahmen zur Emissionsreduzierung, die Optimierung der Energieeffizienz, Wartungsaufgaben, Protokollpflichten und die Erfassung direkter und indirekter Emissionen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 der EG-VO 517/2014 sind Betreiber von Anlagen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, zum Führen umfassender gesetzlich festgelegter Aufzeichnungen verpflichtet – es besteht übrigens eine fünfjährige Aufbewahrungspflicht für diese Aufzeichnungen.

Dazu gehören u.a.:

Menge und Art der fluorierten Treibhausgase;

Menge der fluorierten Treibhausgase, die bei der Installation, Instandhaltung oder Wartung oder aufgrund einer Leckage hinzugefügt wurde;

Angaben dazu, ob die eingesetzten fluorierten Treibhausgase recycelt oder aufgearbeitet wurden, einschließlich des Namens und der Anschrift der Recycling- oder Aufarbeitungsanlage und gegebenenfalls deren Zertifizierungsnummer;

Menge der rückgewonnenen fluorierten Treibhausgase;

Angaben zum Unternehmen, das die Einrichtung installiert, gewartet, instandgehalten und, wenn zutreffend, repariert oder stillgelegt hat, einschließlich gegebenenfalls der Nummer seines Zertifikats;

Zeitpunkte und Ergebnisse der nach Artikel 4 Absätze 1 bis 3 durchgeführten Kontrollen;

Maßnahmen zur Rückgewinnung und Entsorgung der fluorierten Treibhausgase, falls die Einrichtung stillgelegt wurde.

 

Novelle des Chemikaliengesetzes bringt neue Anforderungen

Viele dieser Anforderungen und speziell diejenigen, die sich aus der F-Gase-Verordnung ergeben, sollten Betreibern von Kälte- und Klimaanlagen bekannt sein – sind sie doch schon seit Jahren gültig. Ob sie auch alle umgesetzt werden, steht auf einem anderen Blatt. Relativ neu ist eine Ergänzung des deutschen Chemikaliengesetzes (ChemG), durch die es erforderlich wird, einen Nachweis zu erbringen, dass die verwendeten fluorhaltigen Kältemittel (F-Gase) den Vorgaben der F-Gase-Verordnung und des Chemikaliengesetzes entsprechen. Konkret geht es dabei vor allem darum, den illegalen Kältemittelhandel zu unterbinden oder zumindest zu erschweren. Die durch die F-Gase-Verordnung vorgegebene Reduzierung (sog. Phase-down) der verfügbaren Kältemittelmenge (umgerechnet in CO2-Äquivalente), die in der EU in Verkehr gebracht werden darf, hat zu einer Verknappung und einem damit einhergehenden Preisanstieg bei fluorhaltigen Kältemitteln geführt. Dies wiederum sorgte für illegale Kältemittelimporte, die nicht von der gesetzlich erlaubten maximalen Quote erfasst werden. Um dieser Entwicklung Einhalt zu bieten, hat der Gesetzgeber das ChemG modifiziert. Händler, Fachbetriebe und auch Betreiber müssen nun jederzeit nachweisen und dokumentieren können, dass das verwendete Kältemittel legal in den Markt gebracht wurde. Zuwiderhandlungen können gem. § 26 Abs. 1 Chemikaliengesetz und §§ 4 und 13 Chemikalien-Sanktionsverordnung mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro pro Verstoß belegt werden oder gem. §§ 3 und 12 Chemikalien-Sanktionsverordnung mit Freiheitsentzug bis zu zwei Jahren bestraft werden!

 

Besonderheiten bei der Verwendung natürlicher Kältemittel

Anlagen mit natürlichen Kältemitteln wie R 290 (Propan), R 600a (Butan), R 717 (Ammoniak), R 718 (Wasser), R 744 (CO2) oder R 723 (Ammoniak-Dimethylether) sind weder von der EU-VO 1005/2009 noch von der EU-VO 517/2014 erfasst. Aber obwohl die F-Gase-Verordnung für diese Kältemittel keine Dichtheitsprüfungen vorschreibt, ergibt sich z.B. aus dem Chemikaliengesetz und der Betriebssicherheitsverordnung die Pflicht zu regelmäßigen Überprüfungen der Anlagen. Auch bei Kälteanlagen mit natürlichen Kältemitteln müssen also Betreiberpflichten erfüllt werden und es empfiehlt sich das Führen eines Logbuchs. Hierbei geht es weniger um den Klimaschutz, sondern vor allem um den sicheren Betrieb der Anlage. Egal welches Kältemittel eingesetzt wird, Betreiber müssen in jedem Fall eine Gefährdungsanalyse durchführen (Betriebssicherheits VO §3). Beim Einsatz brennbarer Kältemittel wie z.B. Propan wird diese Notwendigkeit besonders offensichtlich.

Arbeitsgeber müssen dabei Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen für den sicheren Betrieb des Arbeitsmittels „Kältemittel“ ermitteln und festlegen. Gefährdungsanalysen dürften meist zum Ergebnis kommen, dass eine regelmäßige Lecksuche erforderlich ist. Auch wenn keinen zeitlich festgelegten Rahmen für Dichtheitsprüfungen bei Anlagen mit brennbaren Kältemitteln durch die EU-VO 517/2014 gibt, kann zur Ermittlung von Prüffristen die Empfehlung in Teil 4, Anhang D Tabelle D3 der DIN EN 378 hergezogen werden, in der jährlichen Prüfungen ab 3 kg, halbjährliche ab 30 kg und vierteljährliche ab 300 kg Füllmenge genannt werden. Dichtheitskontrollen nach der Installation und vor der Inbetriebnahme der Anlage sind in jedem Fall erforderlich. Lecksuchge­räte für fluorhaltige Kältemittel sind dafür jedoch nicht geeignet (Quelle: https://www.bfs-kaelte-klima.de (Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, Maintal))

 

Software bietet Rechtssicherheit

Um die vielfältigen Dokumentationspflichten beim Umgang mit fluorhaltigen Kältemitteln einfach und rechtssicher bewältigen zu können, hat der VDKF e.V. (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe) bereits 2006 mit „VDKF-LEC“ (www.vdkf-lec.de) gemeinsam mit dem Zentrum für integrierten Umweltschutz GmbH eine Branchensoftware entwickelt, die in unterschiedlichen Versionen sowohl von Betreibern als auch von Kälte-Klima-Fachbetrieben eingesetzt werden kann. Die Branchensoftware wurde 2009 vom Bundesumweltministerium mit einem Förderpreis für besonders effiziente Kälte- und Klimatechnologien ausgezeichnet. Die Auszeichnung erfolgte in der Kategorie „Kältemittel-Emissionsverringerung“.

Da VDLF-LEC immer den gesetzlichen Vorgaben entsprechend aktualisiert wird, besteht immer Rechtssicherheit durch die Berücksichtigung neuer Gesetze und Verordnungen. Logbücher und Dichtheitsbescheinigungen in Papierform werden durch die Software überflüssig, nicht mehr auffindbare Anlagendokumente oder unterschiedliche Versionen bei Fachbetrieben und Betreibern gehören der Vergangenheit an.

 

Alle Anlagendaten sicher im Blick

Nur der qualifizierte Kälte-Klima-Fachbetrieb ist berechtigt, in den Arbeitskreislauf einer Kälteanlage einzugreifen und z.B. die rechtlich geforderten Dichtheitsprüfungen durchzuführen. In diesem Zusammenhang hat er die oben erwähnten, umfassenden Aufzeichnungen für seinen Auftraggeber (Betreiber) über das Ergebnis seiner Arbeit zu führen (z.B. über Kältemittelverluste, Leckageraten, etc.) und in Form eines anlagenbezogenen Logbuches zu dokumentieren.

Die VDKF-LEC-Version in der Version für Kälte-Klima-Fachbetriebe ist das Arbeitswerkzeug zur Erfüllung dieser Aufgaben. Alle zur Anlage gehörenden Dokumente können in den Ordnern der sogenannten Dokumentenbox strukturiert abgelegt werden. So befinden sich sämtliche Informationen zur Anlage wie Dichtheitsbescheinigungen, Schaltpläne, Bilder defekter Anlagenteile, Anweisungen etc. im System und können jederzeit abgerufen werden. Die Software bietet die Möglichkeit, Lieferscheine und weitere Begleitdokumente zu Kältemitteln z. B. in der vorhandenen Dokumentenbox zu hinterlegen. Mit Inkrafttreten der Novelle des ChemG ist es auch möglich, das notwendige Nachweisdokument sowie das eingesetzte Kältemittel und die Kältemittelmenge speziell für diesen Verwendungszweck zu einer Anlage zu dokumentieren.

Die Branchensoftware kann unabhängig davon verwendet werden, ob das auftraggebende Unternehmen eine Betreiberversion verwendet oder nicht. Der Kälte-Klima-Fachbetrieb (KKF) muss gegenüber seinen Auftraggebern die Rolle als technische Prüforganisation und Dokumentationsstelle erfüllen. Für Unternehmen, die keine Betreiberversion besitzen, nutzt er die Datenbank der KKF-Version und übermittelt dem Betreiber regelmäßig die benötigten Informationen als Ausdrucke oder PDF-Dokumente. In diesem Fall werden alle Daten beim KKF-Betrieb verwaltet. Der Betreiber hat hierbei keinen direkten Zugriff auf die Daten in der Datenbank.

 

Vorteile für den Betreiber

Viele Betreiber möchten jedoch selbst jederzeit einen möglichst umfassenden und aktuellen Überblick über ihre Kälte- und Klimaanlagen haben. Hierbei unterstützt die VDKF-LEC-Betreiberversion, die als zentrale Datenbank beim auftraggebenden Unternehmen installiert werden kann. Die Betreiberversion wird bereits bei Flughäfen, Universitäten, in der Lebensmittelindustrie, bei Automobilherstellern und -zulieferern, in der metallverarbeitenden Industrie und bei Pharmazieunternehmen eingesetzt. Sie dient mittleren und größeren Anlagenbetreibern als Controlling-Instrument im Hinblick auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften, die beim Betrieb von Kälteanlagen beachtet werden müssen. Es können die erfassten Daten beliebig vieler Kälte-Klima-Fachbetriebe an mehreren Unternehmensstandorten und ggf. in neun verschiedenen Sprachen eingegeben werden. Bei Wahl der englischen Sprache bildet VDKF-LEC automatisch den europäischen Rechtsrahmen ab.

Alle Anlagendaten werden nach einheitlichem Standard in einer Datenbank rechtssicher erfasst und beim Betreiber oder bei einem von diesem beauftragten Dienstleister gespeichert. Der Betreiber hat jederzeit Zugriff auf alle Anlagendaten und Dokumente in Form von Anlagenlogbüchern, Dichtheitsbescheinigungen etc. Die Branchensoftware bietet außerdem Strukturierungsmöglichkeiten der Anlagendaten, z.B. nach Ländern, Regionen, Werken, Niederlassungen, Filialen, und umfassende Auswertungsmöglichkeiten für die Umweltabteilung des Betreibers. Durch das Rechte- und Rollenkonzept kann der Administrator des Betreibers festlegen, welche Rechte (Anlegen, Löschen, Bearbeiten von Anlagendaten) einzelne Nutzer (Werke, Filialen, Abteilungen, externe Kälte-Klima-Fachbetriebe) erhalten sollen. Die bereits von den Fachbetrieben in der KKF-Version erfassten Anlagendaten können problemlos in die Betreibersoftware übertragen werden.

Mit der VDKF-LEC-Betreiberbox erhalten auch kleine Anlagenbetreiber mit bis zu max. 30 Anlagen eine aktuelle Gesamtübersicht über die gesetzlich geforderten Anlagenlogbücher und Dichtheitsbescheinigungen von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und können somit Rechtsverstöße aktiv vermeiden.

 

Fazit

Durch die Nutzung von VDKF-LEC erhält sowohl der Fachbetrieb als auch der Betreiber einen Gesamtüberblick über anstehende oder gar überschrittene Prüf- und Wartungstermine der Kälte- und Klimaanlagen. Anlagenlogbücher und Dichtheitsbescheinigungen sind immer vor Ort digital verfügbar. Der Betreiber hat jederzeit – auch bei Behördenkon­trollen – einen direkten Überblick über den Status quo in Bezug auf die Rechtssicherheit des Betriebs seiner Kälteanlagen. Das vom Fachbetrieb auf den Kälte- und Klimaanlagen angebrachte VDKF-LEC-Siegel ist ein für alle Beteiligten sichtbarer Beleg für den vorgabenkonformen Betrieb der Anlage.

 

KWS

ist eines der führenden Pflanzenzüchtungsunternehmen weltweit. Über 5.000 Mit­arbeitende in mehr als 70 Ländern erwirtschafteten im Geschäftsjahr 2021/2022 ­einen Umsatz von rund 1,5 Mrd. Euro. Seit über 165 Jahren wird KWS als familien­geprägtes Unternehmen eigenständig und unabhängig geführt. Schwerpunkte sind die Pflanzenzüchtung und die Produktion sowie der Verkauf von Mais-, Zuckerrüben-, Getreide-, Gemüse-, Raps- und Sonnenblumensaatgut. KWS setzt modernste Methoden der Pflanzenzüchtung ein, um die Erträge der Landwirte zu steigern sowie die Widerstandskraft von Pflanzen gegen Krankheiten, Schädlinge und abiotischen Stress weiter zu verbessern. Um dieses Ziel zu realisieren, investierte das Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr mehr als 285 Mio. Euro in Forschung und Entwicklung.

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 05/2023 Diese gesetzlichen Vorgaben müssen beim Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen eingehalten werden

Betreiberpflichten beachten!

Mehrere europäische Verordnungen und Normen sowie die nationale Gesetzgebung stellen die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen vor umfassende Aufgaben. Dazu zählen u.a. regelmäßige...

mehr