Klimaanpassung im Gebäudebestand
Wer an heißen Nachmittagen in einem aufgeheizten Büro arbeiten musste, hatte dies lange als gegeben hinzunehmen. Im Sommer ist es eben warm. Doch mit zunehmenden Hitzeperioden wird aus einer Unannehmlichkeit mehr und mehr eine Frage der Nutzbarkeit von Gebäuden. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Einbau eines Klima-Splitgeräts auf einem Balkon deutet auf einen Richtungswechsel hin (BGH, Urteil vom 17.07.2026, Az. V ZR 162/25).
Auf den ersten Blick geht es um eine einzelne technische Anlage und den Umgang mit Lärm und anderen Immissionen aus ihrem Betrieb. Der BGH hatte zu entscheiden, ob der Einbau eines Klima-Splitgeräts auf dem Balkon eines Wohnungseigentümers nach § 20 WEG als bauliche Veränderung zu gestatten ist.
Tatsächlich verweist die Entscheidung auf eine größere Herausforderung, die weit über das Wohnungseigentumsrecht hinausreicht. Der überwiegende Teil der Gebäude, die 2040 oder 2050 genutzt werden, steht bereits heute. Viele dieser Immobilien wurden für klimatische Bedingungen geplant, die inzwischen...
