Bauherren, Baufirmen, Architekten und Ingenieure sind seit Jahresbeginn direkt betroffen

Das neue Forderungssicherheitsgesetz

Das neue Forderungssicherungsgesetz ist bereits seit 1. Januar 2009 in Kraft. Dabei handelt es sich um ein Gesetzespaket, das eine Vielzahl von Einzelgesetzen gravierend ändert. Bei Abschluss eines Bauvertrages mit Verbrauchern, der die VOB/B mit einbezieht, findet nun eine Überprüfung jeder einzelnen Norm der VOB auf ihrer Vereinbarkeit mit dem BGB statt.

Dies wird dazu führen, dass ein großer Teil der Regelungen der VOB/B unwirksam sein wird. Weiter wurden die Regelungen über die Abschlagszahlungen, den so genannten Druckzuschlag und die Handwerkersicherheit neu geregelt sowie eine Durchgriffsfälligkeit der Nach- und Subunternehmer begründet. Das Baugeldforderungssicherungsgesetz wurde erweitert und begründet nun eine Treuhänderstellung des Haupt- und ­Generalunternehmers gegenüber dem Nach- und Subunternehmer.

Im Rahmen ihrer Inhouse-Seminare bietet die Anwaltskanzlei Böninger-­
List-Köhn, Berlin, Seminare zum neuen Forderungssicherungsgesetz...

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