E-Mobilität und Serviceflotten
Steuerlich profitieren vom E-Booster der Bundesregierung Unternehmen, die elektrische Firmenfahrzeuge kaufen und diese in ihrem Betriebsvermögen aktivieren. Für klassische Leasingflotten gibt es somit einen Haken – aber zugleich auch eine Lösung.
Für viele FM-Unternehmen ist E-Mobilität doppelt relevant: Sie elektrifizieren ihre eigenen Serviceflotten – und sie betreiben zunehmend die Infrastruktur, die ihre Kunden dafür in Gebäuden und auf Parkflächen benötigen. Die Umstellung auf E-Fahrzeuge ist für solche Unternehmen ein direkter Hebel, um CO₂-Bilanzen, Betriebskosten und ESG-Anforderungen zu beeinflussen. Da klingt der E-Booster der Bundesregierung zunächst wie ein Angebot zur richtigen Zeit: Für rein elektrische Firmenfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, können Unternehmen im Jahr...
