Kolumne

Betriebsvorrichtungen auslagern und Gewerbesteuer sparen

Gewerblich geprägte Unternehmen und GmbHs sind aufgrund ihrer Gesellschaftsform gewerbesteuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie jedoch von der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung profitieren.
Die Gewerbesteuerersparnis kann in diesem Fall – je nach Hebesatz – bis zu 15 % betragen. Doch welche Anforderungen müssen dafür erfüllt sein und was gilt es dabei zu beachten?

Immobilienunternehmen und Kapitalgesellschaften, die einen Grundbesitz verwalten, können bei Mieteinkünften aus Vermietung ihrer Gebäude von der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung Gebrauch machen (§ 9...

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