Vom zahnlosen Papiertiger zur operativen Chance

Der grüne Mietvertrag

Noch vor 10 Jahren war der Begriff „Grüner Mietvertrag“ in der Fachwelt unbekannt. Als „Green Lease“-Vertrag wird ein auf Nachhaltigkeit ausgerichteter (Gewerbe-)mietvertrag bezeichnet, welcher den Mieter zu einer ressourcenschonenden Nutzung und den Vermieter im Gegenzug zu einer möglichst nachhaltigen Bewirtschaftung der Immobilie veranlassen soll. Damit beachtet die Bewirtschaftung die ESG-Leitlinien (Environmental, Social, Governance), welche erstmals durch den UN Global Impact Report 2004 geprägt wurden.

Ein Regelungsregime zur Ausgestaltung etwaiger Pflichten zwischen Vermieter und Mieter existiert bisher weder im nationalen noch im EU-Recht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, für beide Parteien eine Zertifizierung der Immobilie durch eine Trägergesellschafft zu erwirken und sich gegenseitig zur Einhaltung und Aufrechterhaltung der Zertifikatskriterien entsprechend zu verpflichten.

Beispielsweise bietet die Deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) Zertifikate an, die in Deutschland weit verbreitet sind und bewertet ökologische Kriterien wie Klimaschutz, Energie, Wasser,...

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