Die Energiewende verlagert sich in den Gebäudebetrieb
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das Gebäudeenergiegesetz und wird oft auf das Ende der 65-Prozent-Regel reduziert. Für das Facility Management liegt die Tragweite woanders: Das Gesetz setzt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) um und macht den energieeffizienten Betrieb zur überprüfbaren Pflicht – mit Fristen, Nachweisen und Bußgeldern.
Gestuftes Inkrafttreten
Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet. Seit dem 29. Juli gilt Artikel 1: Die pauschale 65-%-EE-Pflicht beim Heizungstausch und die Betriebsverbote für alte Kessel entfallen; an ihre Stelle tritt ein technologieoffener Katalog nach §§ 42 bis 46. Zum 1. Januar 2027 folgt mit Artikel 2 die eigentliche EPBD-Stufe: neues Rechenverfahren nach DIN/TS 18599:2025-10, neue Primärenergiefaktoren, Effizienzklassen A–G für Nichtwohngebäude, digitale Energieausweise und Mindeststandards für den Bestand. Weitere Stufen folgen 2028 und 2030 (Grafik 1). Eine Verfassungsbeschwerde...
