Energiespar-Contracting mit Poolbildung

Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden

Das neue Energieeffizienzgesetz verpflichtet die öffentliche Hand zu jähr­lichen Energieeinsparungen von 2 %. Eine Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) zeigt erstmals für öffentliche Gebäude: Der Effizienzgebäudestandard 55 ist nach einer Sanierung nicht ausreichend für die Zielerreichung. Die dena empfiehlt ein Energiespar-Contracting mit Pool­bildung.

Die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude wie Rathäuser, Schulen oder Sporthallen rückt durch das von der Bundesregierung vorgelegte Energieeffizienzgesetz in den Vordergrund. Das Gesetz nimmt insbesondere Bund und Länder mit jährlichen Endenergieeinsparungen von 2 % in die Pflicht.  Bisher gibt es jedoch keine klare Aussage darüber, wie die Vorgaben zu Emissionsreduktion und Energieeffizienz konkret auf öffentliche Gebäude übertragen werden können.

Die Studie „Fit für 2045: Zielparameter für Nichtwohngebäude im Bestand“ der Deutschen Energie-Agentur (dena) zeigt erstmalig, wie viel Energie und CO2-Emissionen ein Nichtwohngebäude nach einer energetischen Sanierung noch verbrauchen darf, um als klima- bzw. treibhausgasneutral zu gelten. Die Studie, welche die adelphi consult GmbH und das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE im Auftrag der dena erarbeitet haben, ermittelt messbare, jahresscharfe Zielparameter für verschiedene Nichtwohngebäudetypen. Sie skizziert außerdem Reduktionspfade, die im Einklang mit dem deutschen Klimaschutzgesetz und einem klimaneutralen Energiesystem im Jahr 2045 stehen.

„Die Effizienzkennwerte geben Städten, Landkreisen und Gemeinden Klarheit, um einen individuellen Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand zu planen und bei der Umsetzung mit gutem Vorbild voran zu gehen“, sagt Nicole Pillen, Leiterin des Fachbereichs Urbane Energiewende der dena. „Gleichzeitig verdeutlichen sie, wie ambitioniert die vorgegebenen Ziele sind und was damit auf die Kommunen zukommt. In berechneten Beispielen liegen die Werte für eine erforderliche Sanierung unterhalb des EG-55-Standards. Um den Minimumstandard laut Klimaschutzgesetz zu erreichen, ist für viele Gebäude der EG-40-Standard erforderlich.“ Insgesamt müssen laut der dena-Studie die Verbräuche in öffentlichen Nichtwohngebäuden bis 2045 um rund 60 % sinken.

Energiespar-Contracting und ­Pooling empfohlen

Eine Möglichkeit für Kommunen, diese Herausforderungen trotz Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen zu bewältigen, ist das Energiespar-Contracting (ESC). Bei diesem Finanzierungs-, Planungs- und Umsetzungsinstrument kümmert sich ein spezialisierter Dienstleister um alle Aufgaben rund um die energetische Sanierung und gibt eine Garantie auf die Einsparhöhe. Weiterer Vorteil: Im ESC werden üblicherweise unterschiedliche Gebäude, etwa mit großen und kleinen Verbräuchen oder unterschiedlichen Sanierungsbedarfen in sogenannten Gebäudepools gebündelt. Die Studie verdeutlicht, dass diese Vorgehensweise einen Ausgleich nicht nur zwischen wirtschaftlichen und weniger wirtschaftlichen Maßnahmen, sondern auch zwischen unterschiedlichen Sanierungstiefen und Einsparungen innerhalb eines Pools ermöglicht, wenn beispielsweise bei einem Denkmal kaum Einsparungen erzielt werden können.

 

Über die Studie 

Die Studie „Fit für 2045: Zielparameter für Nichtwohngebäude im Bestand – Wie viel Energie dürfen Rathäuser, Schulen und Kitas nach einer Sanierung noch verbrauchen?“ ist im Rahmen des Projekts „Kompetenzzentrum Contracting: Effizienzmaßnahmen mit Einspargarantie umsetzen“ entstanden. Dieses wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durch die dena realisiert. Die Studie wurde von adelphi consult GmbH und Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE im Auftrag der dena erarbeitet.

 

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