Gesetzliche Vorschriften und organisatorische Brandschutzmaßnahmen für Hotels und Pensionen

Anlagentechnischer Brandschutz in Beherbergungsbetrieben

Die Vorschriften zum Brandschutz in Beherbergungsbetrieben variieren in Deutschland von Bundesland zu Bundesland. Insbesondere der Einsatz von Rauchwarnmeldern zur Brandfrüherkennung ist in den Ländern höchst unterschiedlich geregelt. Zu beachten sind Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften und Technische Baubestimmungen sowie in einigen Bundesländern eine Nachrüstpflicht für Bestandsbetriebe.

Der Brandschutz in Beherbergungsbetrieben wie Hotels und Pensionen hat eine hohe Priorität, da sowohl ortsunkundige Gäste als auch das Personal vor Bränden geschützt werden müssen. Neben baulichen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen sind die Brandfrüherkennung und die Alarmierung der anwesenden Personen von besonderer Bedeutung. Nur so können Hotelgäste und Mitarbeitende rechtzeitig in sichere Bereiche flüchten. Eine rechtzeitige Branderkennung und ‑bekämpfung reduziert darüber hinaus auch den wirtschaftlichen Schaden durch das Feuer.

Eine Brandfrüherkennung wird insbesondere in kleinen...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 4/2012 Haftungspflicht von Planern, Errichtern und Architekten

Wer haftet im Brandfall?

Wenn nach einem Brandfall nach Ursachen und Schuldigen gesucht wird, geraten zunächst vor allem fünf Beteiligte in das Visier der Untersuchung: der Fachplaner, der die Brandschutzanlage konzipiert...

mehr
Ausgabe 02/2016 Hekatron

Wohnungsgenossenschaft Olpe setzt auf funkvernetzte Rauchwarnmelder

Rund 1900 Wohnungen zählen zum Bestand der Wohnungsgenossenschaft Olpe. Und wenn es um die Modernisierung dieser Immobilien geht, sind Geschäftsführer Folker Naumann technologisch überzeugende,...

mehr