Übermittlung von e-Rechnungen
Seit dem 27. November 2020 dürfen Unternehmen ihre Rechnungen an deutsche Bundesbehörden nur noch in elektronischer Form einbringen.
Das vorgeschriebene Format nennt sich XRechnung. Italienische Ämter akzeptieren nur FatturaPA, ungarische System NAV, österreichische ebInterface etc. In jedem Land gelten zudem andere Deadlines. Selbst deutsche Bundesländer und Kommunen haben andere Fristen. Gerd Marlovits, Geschäftsführer des internationalen EDI-Dienstleisters Editel, erklärt wie man damit umgehen soll und welchen Übermittlungsweg er für deutsche Unternehmen empfiehlt.
Laut Billentis...