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Klimaanlagen kommen auf den Prüfstand

Seit Jahresbeginn gelten erweiterte und verschärfte Richtlinien zur Hygiene von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen). Die Neuausgabe der VDI-Richtlinie 6022 Blatt 1 zur Hygiene von Lüftungsanlagen und Klimageräten enthält zahlreiche neue Pflichten für ­Betreiber. Die obligatorische Hygiene­inspektion wurde um aufwändigere Messungen erweitert sowie Umfang und Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung näher beschrieben.

Hygienemängel an RLT-Anlagen können bei den Raumnutzern beträchtliche Gesundheitsrisiken zur Folge haben – beispielsweise durch Schimmelsporen oder Legionellen. Im Jahr 1998 ist die Hygiene-Richtlinie VDI 6022 in Kraft getreten. Sie beschreibt den Stand der Technik bezüglich der Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte und an die Raumluftqualität. Die Richt­linienreihe wurde bereits mehrfach
überarbeitet. In der neuen Version vom 1. Januar 2018 gibt es zahlreiche Klarstellungen: So sind beispielsweise Rückkühlwerke, wenn Sie mit RLT-Anlagen verbunden sind, nicht mehr einbezogen. Für sie gilt die seit vergangenem Jahr erlassene 42. BImSchV, die umfangreiche Prüf- und Überwachungsvorschriften für die Anlagenbetreiber enthält. Andererseits wurde der Geltungsbereich auf Wohnungslüftungsgeräte erweitert. 

Grundsätzlich gilt bei RLT-Anlagen, dass die Qualität der Raumluft nicht schlechter sein darf als die der angesaugten Außenluft. Neu ist jetzt, dass die bei besonders belasteter Außenluft diese Luft mit Filtern verbessert werden muss, beispielsweise mit Aktivkohlefiltern. Die Verän­derung der Luftqualität zwischen Innen- und Außenluft muss künftig ­obliga­­torisch durch Messung der Luftkeimbelastung ermittelt werden. Für diese Messung bestehen hohe Anforderungen an das Messpersonal sowie an die Messtechnik. Auch für die Laboranalytik gelten höhere Anforderungen, um unterschiedliche ­Er­reger differenzieren zu können. 

Eine wesentliche Neuerung ist, dass in der Richtlinie jetzt die arbeitsrechtlich ohnehin vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung klar beschrieben wird. So muss von einer fachkundigen Person ­eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Basis ist die Dokumentation der Hygiene-Inspektion und die Hersteller-Dokumentation. Es geht in erster Linie darum, Gefährdungen beimWartungspersonal auszuschließen, beispielsweise beim Einsatz von chemischen Reinigungsmitteln oder beim Wechsel von kontaminierten Filtern.
Aber auch Gefahren für andere Personen sind zu berücksichtigen. Logische Folge der Gefährdungsbeurteilung: Der Betreiber muss für eine Klimaanlage eine Betriebsanweisung erstellen, Unterweisungen durchführen und den Mitarbeitern falls nötig entsprechende Schutzausrüstungen bereitstellen.

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