Gebäudeeffizienzrichtlinie sorgt für frischen Wind und Einsparpotenziale!

Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Eigentümer und Betreiber von Gebäuden mit Klimaanlagen, die eine thermische Kälteleistung größer als 12kW aufweisen, müssen diese Anlagen in regelmäßigen Abständen energetisch bewerten. Diese Regelung besteht bereits seit 2007 auf Grundlage der Energieeinsparverordnung EnEV für alle Anlagen, die älter als zehn Jahre sind. Wer solche Anlagen betreibt und sie nicht inspizieren lässt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € belegt werden.

Die Forderung nach einer Inspektion ist durchaus keine Deutsche Erfindung. Vielmehr ist sie Bestandteil der ­Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD, welche 2002 erstmals von der Kommission erlassen wurde. In den Jahren 2010 und 2018 wurde die Richtlinie überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Die Verpflichtung zur energetischen Inspektion von Heizungs- und Klimaanlagen hat nicht nur weiterhin Bestand, vielmehr wurde jüngst ein Forschungsvorhaben gestartet, dass die Potentiale der Energetischen Inspektion von reinen Lüftungsanlagen ohne mechanische Kühlung in den...