Bundesteilhabegesetz: Spartacus FM unterstützt künftige Vermieter

Das Bundesteilhabegesetz will Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe und Selbstbestimmung verhelfen. Im Zuge dessen werden die Wohnbereiche in speziellen Einrichtungen und Heimen ab 2020 zu Mietobjekten, im Amtsdeutsch „persönlicher Wohnraum und zusätzliche Räumlichkeiten zur gemeinschaftlichen Nutzung, der aber keine eigenständige Wohnung darstellt." Hierdurch stehen die Einrichtungen zukünftig in der Verantwortung, Mietverträge auszustellen, Mietkautionen zu verwalten und Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. Spartacus FM unterstützt bei der Ermittlung des Wohnraums als Basis der Mietverträge. Auf Basis der hinterlegten Flächen und entsprechender Umlageschlüssel können die wichtigsten Kennzahlen ermittelt werden, darunter Nettogrundfläche, Wohn-, Fachbereichs- und Mischflächen, weitere Umlageflächen sowie die Mietkosten. Darüber hinaus bietet die CAFM-Lösung Funktionalitäten im Rahmen des Vermietungsmanagements. Die Leistungserbringer werden mithilfe der Software auch bei Hinterlegung von Verrechnungsvorschriften, Berechnung der Sollstellung von Miet- und Nebenkosten und die Erfassung von Rechnungen zu Objekten unterstützt.

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