GTÜ kommentiert neue EU-Richtlinie Energieeffizienz von Gebäuden

Seit Juli 2010 ist die neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden in Kraft. Die Richtlinie sieht insbesondere für Neubauten weitreichende Auflagen vor und muss in den kommenden zwei Jahren von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Demnach sollen EU-weit alle Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2020 errichtet werden, mit einem Energieverbrauch, der gegen Null geht, hohe Energieeinsparquoten erfüllen. Zudem sollen Neubauten zu einem bedeutenden Anteil mit erneuerbarer Energie versorgt werden. Für öffentliche Gebäude, die eine Vorreiterrolle spielen, sollen die Regelungen bereits ab 2018 gelten. Bereits bestehende Gebäude müssen, sofern durchführbar, an die neuen Vorgaben angepasst werden.
 
Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ, Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, erklärt: „Wir begrüßen grundsätzlich die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz, da sie für Verbraucher niedrigere Betriebskosten zur Folge hat und mit der Schaffung nachhaltiger Gebäude einen Schritt zum verantwortungsvollen Umgang mit Energie darstellt.“ Gebäude sind derzeit mit rund 40 % Europas größte CO2-Emissionsquelle. De Biasi wendet aber ein: „Die komplexe Richtlinie erhöht die Anforderungen an Planung und Ausführung der Bauobjekte. Fehlleistungen werden insofern aufgrund der zu erwartenden höheren Baukosten zu noch umfangreicheren Bauschäden führen.“ Neben dem quantitativen Bedarf an Kontrollorganen steigt auch das Anforderungsprofil an Planer und Prüfer. Die im Rahmen der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ) der GTÜ eingesetzten öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Bausachverständigen verfügen über das erforderliche baukonstruktive und haustechnische Wissen und setzen ganzheitliche Gebäudekonzepte um. „Die Berücksichtigung der Gesamtimmobilie darf nicht aus den Augen verloren werden“, so de Biasi. „Leider werden heute einzelne Maßnahmen an Bauteilen oft isoliert betrachtet – ohne Berücksichtigung der Auswirkungen auf andere Bauteile unter bauphysikalischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten.“ Die so genannte „Billig-Ertüchtigung“ durch nicht ausreichend qualifizierte Energieberater beachtet Nachhaltigkeitsaspekte – insbesondere im Hinblick auf Wartung, Inspektion und Lebensdauer – nicht ausreichend.
 
Schwachpunkte sieht de Biasi bei der Regelung für Bestandsgebäude und Sanierungen. Für bereits bestehende Gebäude gilt, dass größere Renovierungen gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern müssen, „sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist". Hauseigentümer werden aufgefordert, bei Renovierungsarbeiten intelligente Zähler einzubauen und vorhandene Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen durch energieeffiziente Alternativen wie beispielsweise Wärmepumpen auszutauschen. Regelmäßige Kontrollen von Heizkesseln und Klimaanlagen werden ebenfalls vorausgesetzt.
„Die Richtlinie besitzt wenig Bindungskraft für Bestandsimmobilien, hier greifen viele Ausnahmen“, so de Biasi. „Leider gehen die Vorschriften der Gebäuderichtlinie nicht weit genug, da Neubauten, für die verschärfte Maßnahmen gelten, nur einen verhältnismäßig geringen Teil des Gebäudebestandes ausmachen.“
 
Die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz umfasst des Weiteren neue Anforderungen an Energieausweise, die schon ab Januar 2013 greifen und u. a. die Angabe der Energieeffizienzklasse in Immobilieninseraten, das Vorzeigen des Energieausweises bei Wohnungsbesichtigungen sowie die Aushändigung in Kopie bei Kaufabschluss vorsehen. Darüber hinaus sind Energielabels für Haushaltsgeräte und andere energiebezogene Produkte – auch Bauprodukte – vorgesehen, die zwar keine Energie verbrauchen, doch einen erheblichen indirekten oder direkten Einfluss auf Energieeinsparungen haben. Die Energiekennzeichnungspflicht umfasst beispielsweise Fensterverglasungen, Rahmen und Außentüren.

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