Haftungspflicht von Planern, Errichtern und Architekten

Wer haftet im Brandfall?

Fehler bei der Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen können weitreichende Folgen haben – insbesondere dann, wenn das abgesicherte Objekt später einer Brandkatastrophe zum Opfer fällt oder im Brandfall Personen zu Schaden kommen. Im Sinne eines optimalen Brandschutzes sollten Fehler nicht auftreten, aber oft stellt sich die Frage, was wirklich fehlerhaft ist und wer die Verantwortung dafür übernehmen muss.

Wenn nach einem Brandfall nach Ursachen und Schuldigen gesucht wird, geraten zunächst vor allem fünf Beteiligte in das Visier der Untersuchung: der Fachplaner, der die Brandschutzanlage konzipiert und geplant hat, der Architekt, der Errichter der Anlage, der für die Abnahme verantwortliche Sachverständige und das Bauamt. Um festzustellen, wer welche Leistung erbringen musste und welchen Umfang die Leistungen haben sollten, helfen zunächst die Verträge zum Bauvorhaben weiter.

„Hier können im Einzelfall durchaus spezielle Leistungsverpflichtungen vereinbart werden, die dann auch erfüllt werden...

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