Wahrnehmung der Betreiber-verantwortung durch Delegation
Die Betreiberverantwortung ist Ausdruck der Verantwortlichkeit des Betreibers für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Betreiberpflichten. Diese können so delegiert werden, dass die Betreiberverantwortung zumindest in Teilen auf den Delegationsempfänger übergeht, sich also der Delegierende im Fall eines Schadenseintritts exkulpieren kann.
Derjenige, der einen Gefahrenbereich eröffnet, hat speziellen Pflichten, den sog. Betreiberpflichten zu genügen. Da Eigentum verpflichtet, ist jeder Grundstücks- und Gebäudeeigentümer automatisch Träger der Betreiberverantwortung...
RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Florian Schrammel, Partner bei HFK Rechtsanwälte, 80539 München
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