Umstellung auf Wärmecontracting
In letzter Zeit sind viele Grundstückseigentümer, die sich vertraglich verpflichtet haben, den Mietern Wärme und Heißwasser zu liefern, dazu übergegangen, mit einem so genannten Wärmecontractor einen Vertrag abzuschließen, der diesen verpflichtet, die an sich dem Vermieter obliegende Aufgabe zu übernehmen.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15.3.2006 – VIII ZR 153/05 – ist der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters zum Wärmecontracting nicht berechtigt, der Abrechnung die Wärmelieferungskosten zugrunde zu...
Dr. Otto, 58452 Witten
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