Die Energieeinsparverordnung verpflichtet Betreiber zur Energetischen Inspektion ihrer Klimaanlagen

Hauptsache energieeffizient!

Seit 2007 schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) die energetischen Gebäudequalitäten im Bestand vor. Dass darin im §12 auch Anforderungen an die Klimatechnik formuliert werden, wissen viele Betreiber jedoch nicht: Mit einer Energetischen Inspektion müssen sie den Effizienzstatus ihrer Raumlufttechnik feststellen und dokumentieren. Je nach Alter der Klimaanlagen werden dabei jedoch vielfältige Optimierungsmöglichkeiten aufgedeckt, die das Raumklima verbessern und Betriebskosten senken können.

Ein aussagekräftiges Energie-Label für Klimaanlagen, das die energetischen Eigenschaften der Teilsysteme übersichtlich darstellt und bewertet – dieses Ziel verfolgt der Gesetzgeber mit dem §12 der EnEV. Dafür müssen die Betreiber ihre Klimaanlagen einer Energetischen Inspektion unterziehen, durchgeführt von einer qualifizierten Person mit einschlägiger Erfahrung in der Branche. Dazu gehört neben einem technischen Hochschulabschluss ausreichend Praxiserfahrung in Planung, Bau, Betrieb bzw. Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen.
Das Inspektionsverfahren wird in der aktuell noch gültigen...

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