Energiemanagement nach ISO 50001 als Alternative zu aufwändigen Audits

Gesetzes-Novelle zur Energieeffizienz

Ein neues Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie fordert für Unternehmen ab einer festgelegten Größe regelmäßige Energieaudits im Vier-Jahres-Rhythmus. Allerdings sieht das Gesetz eine Alternative zu den aufwändigen Audits vor: ein Energiemanagement nach ISO 50001. Die technische Grundlage dafür bieten Energiemonitoring-Systeme.

Am 6. März letzten Jahres hat der Bundesrat einen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erarbeiteten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) gebilligt: die Neufassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), mit konkreten Auswirkungen für Unternehmen.

Bis zu 120.000 Unternehmen betroffen

Betroffen von der Gesetzes-Novelle sind alle Firmen, die nicht als kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gelten. Dies ist der Fall, wenn mindestens eines der drei...

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