Die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

Das Vergaberecht

Im Anschluss an den Beitrag „Das wirtschaftlichste Angebot“ (FACILITY MANAGEMENT 2/2013, S. 54) befasst sich dieser Artikel mit der vergaberechtlichen Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Das Thema ist sowohl für Unternehmen als auch für Auftraggeber relevant: Rügt ein Unternehmen ein ihm ­vergaberechtswidrig erscheinendes Verhalten nicht den Vorgaben aus § 107 Abs. 3 GWB entsprechend, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig. Ordnet ein Auftraggeber die Rüge eines Unternehmens falsch ein, bleibt das Vergabeverfahren möglicherweise noch bis zur ­Zuschlagsentscheidung wegen dieses Verstoßes angreifbar, obwohl der Verstoß früher, einfacher – und zeitsparender – hätte beseitigt werden ­können. 

Was ist eine Rüge?

Eine Rüge ist die Beanstandung einer Entscheidung oder Maßnahme eines...

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