Tipps zum rechtssicheren Umgang mit dem Bestandsschutz unter Berücksichtigung des strategischen Ressourcenmanagements

Bestandsschutz im Facility Management

Der Facility Manager muss zur vertragsgemäßen Erfüllung seiner ­Pflichten über umfangreiche Rechtskenntnisse vor allem im Bereich
des Spannungsverhältnisses zwischen Bestandsschutz und zwingend einzuhaltender öffentlich-rechtlicher Vorschriften wie beispielsweise
dem Brandschutz verfügen, da der Entfall des Bestandsschutzes erhebliche Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen des Eigentümers hat. ­Somit ist der rechtssichere Umgang im Spannungsfeld zwischen ­Bestands- und Brandschutz sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen ­Vorschriften wesentliches Element eines strategischen Ressourcen­managements des Facility Managers.

Passiver und aktiver Bestandsschutz

Der Bestandsschutz leitet sich aus Artikel 14 Abs. 1 GG ab. Dabei ist zwischen dem passiven und dem aktiven Bestands­schutz zu unterscheiden. Der passive Bestandsschutz garantiert, dass eine rechtmäßig errichtete Anlage nicht rechtswidrig wird, selbst wenn sich die einschlägigen Vorschriften des öffentlichen Rechts zu einem späteren Zeitpunkt, also nach Errichtung der Anlage ändern, was zur Folge hat, dass die bestehende Anlage dem geänderten Recht nicht mehr entspricht. Der Bestandsschutz erstreckt sich dabei nicht alleine auf die errichtete Anlage selbst,...

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